Die Unterordnung der Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten schließen eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators für die Stiftung selbst ...
Die Löschung von Wohnungseigentumsobjekten kann nicht als Änderung iSd § 10 Abs 3 WEG qualifiziert werden
Die Preisbildungsnorm des § 15d WGG und die Frist nach § 18 Abs 3a WGG sind auf die Übertragung von Garagen und Kfz-Abstellplätze analog anzuwenden
Für den Umfang der Bereinigungswirkung kommt bei der Vertragsauslegung dem konkreten Vergleichszweck großes Gewicht zu
Die Besitzausübung muss beim Rechtsbesitz so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, erkennen kann, dass ein individuelles Recht ausgeübt wird
Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Preisbildungsbestimmungen (§ 23 Abs 4c WGG) ist nicht Gegenstand der Überprüfung nach § 18 Abs 3a WGG
Doppelversicherung ist auch dann anzunehmen, wenn dasselbe Interesse durch eine Eigenversicherung und durch eine Versicherung für fremde Rechnung geschützt wird
Besteht nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle, so hat der Inhaber der Anlage die zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen auch dann zu treffen, wenn er durch die baurechtlichen Vorschriften nicht dazu verhalten wäre
Die Unterordnung der Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten schließen eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators für die Stiftung selbst ...
Die Besitzausübung muss beim Rechtsbesitz so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, erkennen kann, dass ein individuelles Recht ausgeübt wird
Die Löschung von Wohnungseigentumsobjekten kann nicht als Änderung iSd § 10 Abs 3 WEG qualifiziert werden
Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Preisbildungsbestimmungen (§ 23 Abs 4c WGG) ist nicht Gegenstand der Überprüfung nach § 18 Abs 3a WGG
Die Preisbildungsnorm des § 15d WGG und die Frist nach § 18 Abs 3a WGG sind auf die Übertragung von Garagen und Kfz-Abstellplätze analog anzuwenden
Doppelversicherung ist auch dann anzunehmen, wenn dasselbe Interesse durch eine Eigenversicherung und durch eine Versicherung für fremde Rechnung geschützt wird
Für den Umfang der Bereinigungswirkung kommt bei der Vertragsauslegung dem konkreten Vergleichszweck großes Gewicht zu
Besteht nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle, so hat der Inhaber der Anlage die zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen auch dann zu treffen, wenn er durch die baurechtlichen Vorschriften nicht dazu verhalten wäre

