Ein anonymes elektronisches Hinweisgeber-System steht ab sofort zur Verfügung - zunächst in einem zweijährigen Probebetrieb
Debatte. Rechtsexperten diskutieren, was die neue Whistleblower-Plattform bewirken wird - und ob man mit dem Korruptionsstrafrecht zufrieden sein kann
Ministerium, Konsumentenschützer erfreut – AWD muss sich Vorwurf der „strukturellen Fehlberatung“ stellen
§ 477 ZPO
Ein diesen Nichtigkeitsgrund darstellender Widerspruch liegt nur vor, wenn einzelne Aussprüche innerhalb des Spruchs der Entscheidung einander logisch ausschließen oder die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist
Warum Arbeitgeber Arztbestätigungen ausdrücklich verlangen sollten - und Sporteln während des Krankenstands nicht immer ein Entlassungsgrund ist
Handeslgericht stützte Anspruch von Anleger auf deliktischen Schadenersatz wegen Schutzgesetzverletzung sowie zivilrechtliche Prospekthaftung
Österreichs Höchstgericht gibt Arbeiterkammer recht, dass fünf Vertragsklauseln im Rechtsschutz gesetzeswidirg sind
§ 266 ZPO, § 272 ZPO, § 503 ZPO
Eine Verschiebung der Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein allgemeiner, für jedermann in gleicher Weise bestehender, Beweisnotstand gegeben ist und wenn objektiv typische, also auf allgemein gültige Erfahrungssätze beruhende Geschehnisabläufe für den Anspruchswerber sprechen
Ein anonymes elektronisches Hinweisgeber-System steht ab sofort zur Verfügung - zunächst in einem zweijährigen Probebetrieb
Warum Arbeitgeber Arztbestätigungen ausdrücklich verlangen sollten - und Sporteln während des Krankenstands nicht immer ein Entlassungsgrund ist
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Ministerium, Konsumentenschützer erfreut – AWD muss sich Vorwurf der „strukturellen Fehlberatung“ stellen
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§ 477 ZPO
Ein diesen Nichtigkeitsgrund darstellender Widerspruch liegt nur vor, wenn einzelne Aussprüche innerhalb des Spruchs der Entscheidung einander logisch ausschließen oder die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist
§ 266 ZPO, § 272 ZPO, § 503 ZPO
Eine Verschiebung der Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein allgemeiner, für jedermann in gleicher Weise bestehender, Beweisnotstand gegeben ist und wenn objektiv typische, also auf allgemein gültige Erfahrungssätze beruhende Geschehnisabläufe für den Anspruchswerber sprechen

