§ 74 StGB, § 229 StGB
Ausführungen zu den Fragen, ob Kontoauszüge unter den Begriff der „Urkunde“ fallen und Tankkarten als „unbares Zahlungsmittel“ anzusehen sind
§ 140 ABGB
Maßgeblich für die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs bei Drittpflege ist ua der Gesamtunterhaltsbedarf des Minderjährigen, der sich nach der Rsp aus den Drittpflegekosten und einem Zuschlag für zusätzliche Kindesbedürfnisse, wie Kleidung, kulturelle und sportliche Bedürfnisse, Ferienkosten, ...
§§ 825 ff ABGB, § 836 ABGB, § 24 WEG 2002
Betrifft die Beschlussfassung die Frage, ob ein schlichter Miteigentümer (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär verbundene Person) zum Fremdverwalter der Liegenschaft zu bestellen ist, ist jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Verwaltervertrag ortsübliche Konditionen enthält und dem ...
§ 16 ABGB, § 78 UrhG
Eine Fotoaufnahme, auf dem der Abgebildete deutlich zu identifizieren lässt, ist idR nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig
§ 140 ABGB
Es ist jener Unterhaltsbetrag zu ermitteln, der den Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland deckt, ihn aber auch an den (besseren) Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen teilhaben lässt und zugleich dessen Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, § 24 IPRG, § 9 IPRG, Haager Unterhaltsprotokoll, § 140 ABGB
Ausführungen zu: Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, IPRG und Haager Unterhaltsprotokoll
Art 24 ABH 2004, § 56 VersVG, § 879 Abs 3 ABGB, § 885 ABGB, § 869 ABGB
Schlagworte: Versicherungsrecht, Haushaltsversicherung, ABH, Wiederherstellungsklausel in der Neuwertversicherung, Versicherungsnehmer, Risikobegrenzung, Obliegenheit, Unterversicherung, Versicherungssumme, Quadratmeteranzahl
Wiederherstellung in der Neuwertversicherung begründet weder eine Wiederherstellungspflicht noch eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, sondern es werden iSe Risikoabgrenzung an das Vorliegen objektiver Tatbestandsmerkmale insofern Rechtsfolgen geknüpft, als die Leistung einer den Zeitwert ...
§ 523 ABGB, § 364 ABGB, § 14 UWG, § 226 ZPO, § 354 ABGB
Auch vom bloß mittelbaren Störer kann Unterlassung und nicht bloß Einwirkung auf den unmittelbaren Störer begehrt werden
§ 74 StGB, § 229 StGB
Ausführungen zu den Fragen, ob Kontoauszüge unter den Begriff der „Urkunde“ fallen und Tankkarten als „unbares Zahlungsmittel“ anzusehen sind
§ 140 ABGB
Es ist jener Unterhaltsbetrag zu ermitteln, der den Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland deckt, ihn aber auch an den (besseren) Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen teilhaben lässt und zugleich dessen Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt
§ 140 ABGB
Maßgeblich für die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs bei Drittpflege ist ua der Gesamtunterhaltsbedarf des Minderjährigen, der sich nach der Rsp aus den Drittpflegekosten und einem Zuschlag für zusätzliche Kindesbedürfnisse, wie Kleidung, kulturelle und sportliche Bedürfnisse, Ferienkosten, ...
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, § 24 IPRG, § 9 IPRG, Haager Unterhaltsprotokoll, § 140 ABGB
Ausführungen zu: Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, IPRG und Haager Unterhaltsprotokoll
§§ 825 ff ABGB, § 836 ABGB, § 24 WEG 2002
Betrifft die Beschlussfassung die Frage, ob ein schlichter Miteigentümer (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär verbundene Person) zum Fremdverwalter der Liegenschaft zu bestellen ist, ist jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Verwaltervertrag ortsübliche Konditionen enthält und dem ...
Art 24 ABH 2004, § 56 VersVG, § 879 Abs 3 ABGB, § 885 ABGB, § 869 ABGB
Schlagworte: Versicherungsrecht, Haushaltsversicherung, ABH, Wiederherstellungsklausel in der Neuwertversicherung, Versicherungsnehmer, Risikobegrenzung, Obliegenheit, Unterversicherung, Versicherungssumme, Quadratmeteranzahl
Wiederherstellung in der Neuwertversicherung begründet weder eine Wiederherstellungspflicht noch eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, sondern es werden iSe Risikoabgrenzung an das Vorliegen objektiver Tatbestandsmerkmale insofern Rechtsfolgen geknüpft, als die Leistung einer den Zeitwert ...
§ 16 ABGB, § 78 UrhG
Eine Fotoaufnahme, auf dem der Abgebildete deutlich zu identifizieren lässt, ist idR nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig
§ 523 ABGB, § 364 ABGB, § 14 UWG, § 226 ZPO, § 354 ABGB
Auch vom bloß mittelbaren Störer kann Unterlassung und nicht bloß Einwirkung auf den unmittelbaren Störer begehrt werden

