Der Tierschutzverein muss nicht dafür einstehen, dass ein Hund einer Interessentin wehtat
Ab 2015 gibt es Regeln für Bürger, die den Lebensabend in einem anderen EU-Land verbringen
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs darf man in der Öffentlichkeit nicht mehr ungefragt fotografieren. Doch was bedeutet das für die Fotografenbranche?
OGH lässt Zustimmungsvorbehalt in Stiftungsurkunde auf Tochtergesellschaft durchschlagen.
Verwaltungsgerichtshof billigt Rückforderung von Rundfunkgebühr über mehr als drei Jahre
Eine Entscheidung der EU-Kommission aus 2008 zu Auflagen gegen angebliche Wettbewerbsbeschränkungen wurde für nichtig erklärt
Kürzere Dauer, ein mit Fachleuten besetztes Tribunal, geringere Kosten: Schiedsverfahren – wie außergerichtliche Streitbeilegungsmodelle generell – scheinen immer mehr in Mode zu kommen
§ 25 Abs 3 Z 2 GmbHG, § 84 Abs 3
Schlagworte: Insolvenzrecht, Konkurseröffnung, Zahlungsunfähigkeit, Gläubigergleichbehandlung,Vermögensmasse, drohenden Insolvenz, Kürzung aller Pensionsansprüche, insolvenzreifen Gesellschaft, Überschuldung
Der Normzweck des § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG und des § 84 Abs 3 Z 6 AktG liegt darin, die verteilungsfähige Vermögensmasse einer insolvenzreifen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu ...
Der Tierschutzverein muss nicht dafür einstehen, dass ein Hund einer Interessentin wehtat
Verwaltungsgerichtshof billigt Rückforderung von Rundfunkgebühr über mehr als drei Jahre
Ab 2015 gibt es Regeln für Bürger, die den Lebensabend in einem anderen EU-Land verbringen
Eine Entscheidung der EU-Kommission aus 2008 zu Auflagen gegen angebliche Wettbewerbsbeschränkungen wurde für nichtig erklärt
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs darf man in der Öffentlichkeit nicht mehr ungefragt fotografieren. Doch was bedeutet das für die Fotografenbranche?
Kürzere Dauer, ein mit Fachleuten besetztes Tribunal, geringere Kosten: Schiedsverfahren – wie außergerichtliche Streitbeilegungsmodelle generell – scheinen immer mehr in Mode zu kommen
OGH lässt Zustimmungsvorbehalt in Stiftungsurkunde auf Tochtergesellschaft durchschlagen.
§ 25 Abs 3 Z 2 GmbHG, § 84 Abs 3
Schlagworte: Insolvenzrecht, Konkurseröffnung, Zahlungsunfähigkeit, Gläubigergleichbehandlung,Vermögensmasse, drohenden Insolvenz, Kürzung aller Pensionsansprüche, insolvenzreifen Gesellschaft, Überschuldung
Der Normzweck des § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG und des § 84 Abs 3 Z 6 AktG liegt darin, die verteilungsfähige Vermögensmasse einer insolvenzreifen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu ...

