§ 40 Abs 2 WEG 2002, § 37 Abs 5 WEG 2002, § 1318 ABGB, § 67 Vers
Schlagworte: Versicherungsrecht, Sachversicherung, Gebäudeversicherung, Leitungswasserschäden, Wohnungseigentumsbewerberin, Mieter, Miteigentumsanteil, Einräumung von Wohnungseigentum, Sacherhaltungsinteresse, Eigentümergemeinschaft
Das Sacherhaltungsinteresse des Wohnungseigentumsbewerbers ist ab Übergang der Gefahrtragung bis zur Entstehung der Eigentümergemeinschaft in der Gebäudeversicherung des Veräußerers mitversichert
§ 1042 ABGB
Nach § 1042 ABGB ist der Aufwand zu ersetzen, den ein anderer nach dem Gesetze hätte machen müssen; nur soweit die Pflicht des anderen reicht, kann Ersatz gefordert werden; das gilt für jede vom Gesetz anerkannte Verpflichtung, auch für eine solche vertraglicher Natur
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB
Auch der Entgang an zukünftigem Verdienst ist zu ersetzen, wenn jemand einen künftigen Beruf gesucht und gefunden hätte, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Erwerbsleben stand
§§ 1295 ff ABGB, § 1319a ABGB, § 1315 ABGB, § 1313a ABGB, § 18 WEG 2002, § 20 WEG 2002
Allgemeine Ausführungen zu den einzelnen Anspruchsgrundlagen
Art 12.3. AKB 2007, Art 9.3. AKHB 2004
Schlagworte: Versicherungsrecht, Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Aufklärungsobliegenheit, Aufklärungspflicht, Versicherungsnehmer, Verkehrsunfall, Beweismittel, Obliegenheitsverletzung, Verletzung der Aufkläru
Zu den im Wesentlichen gleich ausgestalteten Aufklärungsobliegenheiten (hier Art 12.3. AKB 2007 und Art 9.3. AKHB 2004) gibt es eine ständige oberstgerichtliche Judikatur; danach verletzt der Versicherungsnehmer seine Aufklärungspflicht dann, wenn er einen von ihm verursachten Verkehrsunfall der ...
§§ 1392 ff ABGB, § 879 ABGB
Nach hA sind einem Schuldner Einwände aus dem Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar verwehrt, soweit er damit - wie hier die beklagte Partei mit ihrem Einwand der Sittenwidrigkeit - ein dem Zedenten vorbehaltenes Recht ausübt
§§ 1295 ff ABGB, § 1313a ABG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Anlageberatung, Bank, Anlageberater, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Vertriebspartner, Zurechnung, wirtschaftliche Nahebeziehung, Verschulden, Geschäftsbeziehung, ständige Betrauung, Gehilfenzurechnung, Irrtum, Geschäftsirrtum, S
Wird ein Vermögensberater von einem anderen Wertpapierdienstleister ständig mit der Vermittlung von bestimmten Anlageprodukten betraut, so entsteht dadurch ein wirtschaftliches Naheverhältnis, das es - ungeachtet einer eigenen vertraglichen Verpflichtung des Beraters gegenüber dem Kunden - ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1299 ABGB
Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen ist erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben
§ 40 Abs 2 WEG 2002, § 37 Abs 5 WEG 2002, § 1318 ABGB, § 67 Vers
Schlagworte: Versicherungsrecht, Sachversicherung, Gebäudeversicherung, Leitungswasserschäden, Wohnungseigentumsbewerberin, Mieter, Miteigentumsanteil, Einräumung von Wohnungseigentum, Sacherhaltungsinteresse, Eigentümergemeinschaft
Das Sacherhaltungsinteresse des Wohnungseigentumsbewerbers ist ab Übergang der Gefahrtragung bis zur Entstehung der Eigentümergemeinschaft in der Gebäudeversicherung des Veräußerers mitversichert
Art 12.3. AKB 2007, Art 9.3. AKHB 2004
Schlagworte: Versicherungsrecht, Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Aufklärungsobliegenheit, Aufklärungspflicht, Versicherungsnehmer, Verkehrsunfall, Beweismittel, Obliegenheitsverletzung, Verletzung der Aufkläru
Zu den im Wesentlichen gleich ausgestalteten Aufklärungsobliegenheiten (hier Art 12.3. AKB 2007 und Art 9.3. AKHB 2004) gibt es eine ständige oberstgerichtliche Judikatur; danach verletzt der Versicherungsnehmer seine Aufklärungspflicht dann, wenn er einen von ihm verursachten Verkehrsunfall der ...
§ 1042 ABGB
Nach § 1042 ABGB ist der Aufwand zu ersetzen, den ein anderer nach dem Gesetze hätte machen müssen; nur soweit die Pflicht des anderen reicht, kann Ersatz gefordert werden; das gilt für jede vom Gesetz anerkannte Verpflichtung, auch für eine solche vertraglicher Natur
§§ 1392 ff ABGB, § 879 ABGB
Nach hA sind einem Schuldner Einwände aus dem Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar verwehrt, soweit er damit - wie hier die beklagte Partei mit ihrem Einwand der Sittenwidrigkeit - ein dem Zedenten vorbehaltenes Recht ausübt
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB
Auch der Entgang an zukünftigem Verdienst ist zu ersetzen, wenn jemand einen künftigen Beruf gesucht und gefunden hätte, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Erwerbsleben stand
§§ 1295 ff ABGB, § 1313a ABG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Anlageberatung, Bank, Anlageberater, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Vertriebspartner, Zurechnung, wirtschaftliche Nahebeziehung, Verschulden, Geschäftsbeziehung, ständige Betrauung, Gehilfenzurechnung, Irrtum, Geschäftsirrtum, S
Wird ein Vermögensberater von einem anderen Wertpapierdienstleister ständig mit der Vermittlung von bestimmten Anlageprodukten betraut, so entsteht dadurch ein wirtschaftliches Naheverhältnis, das es - ungeachtet einer eigenen vertraglichen Verpflichtung des Beraters gegenüber dem Kunden - ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1319a ABGB, § 1315 ABGB, § 1313a ABGB, § 18 WEG 2002, § 20 WEG 2002
Allgemeine Ausführungen zu den einzelnen Anspruchsgrundlagen
§§ 1295 ff ABGB, § 1299 ABGB
Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen ist erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben

