§ 176 ABGB aF, § 176b ABGB aF, § 181 ABGB nF, § 182 ABGB nF
Natürlich soll (mündigen) Minderjährigen die Obsorge durch einen Elternteil möglichst nicht gegen ihren erklärten Willen aufgezwungen werden; allerdings ist der Wunsch des Kindes nicht allein entscheidend, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen oder seiner Berücksichtigung das Wohl des ...
§§ 15 ff LiegTeilG, §§ 472 ff ABGB, § 60 WRG, § 63 WRG
Aus § 60 Abs 3 zweiter Satz WRG folgt, dass die dort genannten Zwangsrechte den Kläger als Eigentümer der belasteten Liegenschaft binden, unabhängig davon, dass seiner Rechtsvorgängerin diese Teilfläche im vereinfachten Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG zugeschrieben wurde; das ...
§§ 1090 ff ABGB, MRG, §§ 1295 ff ABGB
Ein Verpächter hat den Pächter unter gewissen Umständen - insbesondere bei Überbindung der Prämienzahlung - auf eine ihm bekannte Unterversicherung hinweisen
§ 1168a ABGB, § 1304 ABGB
Der Werkbestellerin ist durch die in eine Anweisung gekleidete Methoden- und Ausführungswahl, die durch die Mitwirkung von Sachverständigen überdies den Anschein der Richtigkeit erweckte, ein Mitverschulden an der Warnpflichtverletzung der Beklagten zuzumessen (diesem Mitverschulden kommt ...
§ 1503 ABGB, § 176 ABGB aF, § 176b ABGB aF, § 181 ABGB nF, § 182 ABGB nF
Nach § 1503 Z 1 ABGB ist das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 mit 1. Februar 2013 in Kraft getreten; die neuen Bestimmungen sind auch in den zu diesem Zeitpunkt breits anhängigen Verfahren anzuwenden
§ 30 MRG
Eine Überschreitung von rund 70 % liegt innerhalb des von der höchstgerichtlichen Judikatur noch als tolerierbar gewerteten Bereichs
§ 1168a ABGB
Der Boden, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll, ist ein Werkbeitrag des Bestellers, also „Stoff“ iSd § 1168a ABGB, weshalb verkürzt das sog „Baugrundrisiko“ allgemein dem Besteller zugeordnet wird
§ 1304 ABGB
Auf die Frage des etwaigen eigenen Verschuldens des Verletzten ist zwar nicht von Amts wegen einzugehen; es ist aber nicht erforderlich, dass der Beklagte das Mitverschulden des Klägers ausdrücklich geltend macht; es genügt, wenn sich dem Vorbringen des Beklagten entnehmen lässt, dass damit ein ...
§ 176 ABGB aF, § 176b ABGB aF, § 181 ABGB nF, § 182 ABGB nF
Natürlich soll (mündigen) Minderjährigen die Obsorge durch einen Elternteil möglichst nicht gegen ihren erklärten Willen aufgezwungen werden; allerdings ist der Wunsch des Kindes nicht allein entscheidend, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen oder seiner Berücksichtigung das Wohl des ...
§ 1503 ABGB, § 176 ABGB aF, § 176b ABGB aF, § 181 ABGB nF, § 182 ABGB nF
Nach § 1503 Z 1 ABGB ist das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 mit 1. Februar 2013 in Kraft getreten; die neuen Bestimmungen sind auch in den zu diesem Zeitpunkt breits anhängigen Verfahren anzuwenden
§§ 15 ff LiegTeilG, §§ 472 ff ABGB, § 60 WRG, § 63 WRG
Aus § 60 Abs 3 zweiter Satz WRG folgt, dass die dort genannten Zwangsrechte den Kläger als Eigentümer der belasteten Liegenschaft binden, unabhängig davon, dass seiner Rechtsvorgängerin diese Teilfläche im vereinfachten Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG zugeschrieben wurde; das ...
§ 30 MRG
Eine Überschreitung von rund 70 % liegt innerhalb des von der höchstgerichtlichen Judikatur noch als tolerierbar gewerteten Bereichs
§§ 1090 ff ABGB, MRG, §§ 1295 ff ABGB
Ein Verpächter hat den Pächter unter gewissen Umständen - insbesondere bei Überbindung der Prämienzahlung - auf eine ihm bekannte Unterversicherung hinweisen
§ 1168a ABGB
Der Boden, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll, ist ein Werkbeitrag des Bestellers, also „Stoff“ iSd § 1168a ABGB, weshalb verkürzt das sog „Baugrundrisiko“ allgemein dem Besteller zugeordnet wird
§ 1168a ABGB, § 1304 ABGB
Der Werkbestellerin ist durch die in eine Anweisung gekleidete Methoden- und Ausführungswahl, die durch die Mitwirkung von Sachverständigen überdies den Anschein der Richtigkeit erweckte, ein Mitverschulden an der Warnpflichtverletzung der Beklagten zuzumessen (diesem Mitverschulden kommt ...
§ 1304 ABGB
Auf die Frage des etwaigen eigenen Verschuldens des Verletzten ist zwar nicht von Amts wegen einzugehen; es ist aber nicht erforderlich, dass der Beklagte das Mitverschulden des Klägers ausdrücklich geltend macht; es genügt, wenn sich dem Vorbringen des Beklagten entnehmen lässt, dass damit ein ...

