§ 281 StPO, § 258 StPO, § 156 StPO, § 151 StPO, § 159 StPO, § 152 StPO
Schlagworte: Nichtigkeitsbeschwerde, Aussagebefreiung, nicht belehrt, Erkundigung, Vernehmung, Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage, verstorben
Die Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage eines nicht über seine Aussagebefreiung belehrten Angehörigen des Beschuldigten begründet Nichtigkeit, auch wenn der Zeuge inzwischen verstorben ist
§ 1118 ABGB
Auch bei Bestandverträgen, bei denen die Unkündbarkeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn dem Bestandgeber aus gewichtigen Gründen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann
§ 1392 ABGB, § 881 ABGB, § 1 VersVG
Die üblichen Vinkulierungsvereinbarungen, insbesondere in der Lebensversicherung, enthalten ausdrücklich keine Abtretungs- oder Pfändungsverbote, sondern nur eine Zahlungssperre; Zahlungssperren, die von den Parteien eines Schuldverhältnisses zugunsten Dritter (also vom Versicherungsnehmer und ...
§ 1 UGB, § 105 UGB, § 25d KSchG
Mit der UGB-Reform und Neufassung des § 105 UGB wurde nunmehr die Rechtsfähigkeit der KG und OG gesetzlich normiert; dies führte nach hM zu einem Paradigmenwechsel
§ 129 StGB, § 281 StPO
Die rechtliche Annahme eines Einstiegsdiebstahls iSd § 129 Z 1 StGB setzt ua das Benützen einer zum Zutritt nicht bestimmten Öffnung voraus
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsgrundes
Art 7 AKKB 2006/A, § 6 VersVG, § 61 VersVG, § 67 VersVG
Auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Lenkers kommt es bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers grundsätzlich nicht an, wenn dieser nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist
§ 1435 ABGB
Die während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind idR unentgeltlich und können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden, insbesondere wenn sie ihrer Natur nach für einen entsprechenden Zeitraum bestimmt sind; insbesondere laufende Leistungen für die Versorgung ...
§ 281 StPO, § 258 StPO, § 156 StPO, § 151 StPO, § 159 StPO, § 152 StPO
Schlagworte: Nichtigkeitsbeschwerde, Aussagebefreiung, nicht belehrt, Erkundigung, Vernehmung, Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage, verstorben
Die Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage eines nicht über seine Aussagebefreiung belehrten Angehörigen des Beschuldigten begründet Nichtigkeit, auch wenn der Zeuge inzwischen verstorben ist
§ 129 StGB, § 281 StPO
Die rechtliche Annahme eines Einstiegsdiebstahls iSd § 129 Z 1 StGB setzt ua das Benützen einer zum Zutritt nicht bestimmten Öffnung voraus
§ 1118 ABGB
Auch bei Bestandverträgen, bei denen die Unkündbarkeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn dem Bestandgeber aus gewichtigen Gründen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsgrundes
§ 1392 ABGB, § 881 ABGB, § 1 VersVG
Die üblichen Vinkulierungsvereinbarungen, insbesondere in der Lebensversicherung, enthalten ausdrücklich keine Abtretungs- oder Pfändungsverbote, sondern nur eine Zahlungssperre; Zahlungssperren, die von den Parteien eines Schuldverhältnisses zugunsten Dritter (also vom Versicherungsnehmer und ...
Art 7 AKKB 2006/A, § 6 VersVG, § 61 VersVG, § 67 VersVG
Auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Lenkers kommt es bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers grundsätzlich nicht an, wenn dieser nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist
§ 1 UGB, § 105 UGB, § 25d KSchG
Mit der UGB-Reform und Neufassung des § 105 UGB wurde nunmehr die Rechtsfähigkeit der KG und OG gesetzlich normiert; dies führte nach hM zu einem Paradigmenwechsel
§ 1435 ABGB
Die während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind idR unentgeltlich und können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden, insbesondere wenn sie ihrer Natur nach für einen entsprechenden Zeitraum bestimmt sind; insbesondere laufende Leistungen für die Versorgung ...

