Eine Halbierung der Kosten für einvernehmliche Scheidungen fordert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Ministerium verteidigt die Pauschalgebühren
Derzeit ist es eine Einschätzungsfrage, ob bei einem Diebstahl maximal sechs Monate oder bis zu fünf Jahre Haft drohen
Während man sich vor staatlichen Gerichten gratis vergleichen kann, besiegelte der VwGH jüngst eine Gebührenpflicht für Vergleiche vor Schiedsgerichten
§ 235 ZPO, § 528 ZPO
Nach der Rsp bedarf die Zulassung einer Klageänderung nicht notwendig eines gesondert ausgefertigten Beschlusses, sondern kann auch implizit, durch eine Sachentscheidung über das geänderte Begehren, bewilligt werden
Der Hersteller darf die Daten nicht ohne Einwilligung verwerten. Selbst bei Zustimmung durch die Kunden dürfen Daten nicht weltweit genutzt werden
Steuerberater Berndt Zinnöcker über die Selbstanzeige und das Für und Wider der Einmalabgeltung
Unterhalt: Leiblicher Vater wollte Anspruch des vermeintlichen Vaters und echten Unterhaltszahlers kürzen
§ 228 ZPO
Das Feststellungsbegehren muss geeignet sein, über die Beziehungen der Parteien ein für allemal Klarheit zu schaffen; aus Zweck und Funktion der Feststellungsklage ergibt sich, dass das festzustellende Recht inhaltlich und umfänglich genau und zweifelsfrei bezeichnet werden muss
Eine Halbierung der Kosten für einvernehmliche Scheidungen fordert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Ministerium verteidigt die Pauschalgebühren
Der Hersteller darf die Daten nicht ohne Einwilligung verwerten. Selbst bei Zustimmung durch die Kunden dürfen Daten nicht weltweit genutzt werden
Derzeit ist es eine Einschätzungsfrage, ob bei einem Diebstahl maximal sechs Monate oder bis zu fünf Jahre Haft drohen
Steuerberater Berndt Zinnöcker über die Selbstanzeige und das Für und Wider der Einmalabgeltung
Während man sich vor staatlichen Gerichten gratis vergleichen kann, besiegelte der VwGH jüngst eine Gebührenpflicht für Vergleiche vor Schiedsgerichten
Unterhalt: Leiblicher Vater wollte Anspruch des vermeintlichen Vaters und echten Unterhaltszahlers kürzen
§ 235 ZPO, § 528 ZPO
Nach der Rsp bedarf die Zulassung einer Klageänderung nicht notwendig eines gesondert ausgefertigten Beschlusses, sondern kann auch implizit, durch eine Sachentscheidung über das geänderte Begehren, bewilligt werden
§ 228 ZPO
Das Feststellungsbegehren muss geeignet sein, über die Beziehungen der Parteien ein für allemal Klarheit zu schaffen; aus Zweck und Funktion der Feststellungsklage ergibt sich, dass das festzustellende Recht inhaltlich und umfänglich genau und zweifelsfrei bezeichnet werden muss

