§ 24 EStG
Die bloße Einschränkung der bisherigen Tätigkeit stellt keine Betriebsaufgabe dar; dies gilt allerdings nur dann, wenn die weitergeführte Tätigkeit mit der bisherigen vergleichbar ist
§ 11 VVG, § 3 VVG, § 4 VVG, §§ 37 ff AVG
Die belBeh muss sich mit dem Vorbringen, soweit es auf die Vorschreibung der Kosten Bezug nimmt, auseinandersetzen und allenfalls notwendige Ermittlungen von Amts wegen durchführen
§§ 56 ff AVG, § 58 AVG, §§ 37 ff AVG
Die Begründung eines Bescheids muss erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhalts unter ...
Die Betreiberin eines Kaffeehauses ist mitverantwortlich für die Verluste, die ein Stammgast an einem Spielautomaten im Lokal erlitten hat. Die Grenzen des erlaubten kleinen Glücksspiels waren überschritten
§ 52a VStG, § 31 VStG, § 51 VStG
Wäre eine Abänderung des Strafbescheides wegen der eingetretenen Verjährung oder des Ablaufs der Frist gem § 51 Abs 7 VStG rechtswidrig, so steht der Behörde zur Beseitigung einer zum Nachteil des Bestraften erfolgten Gesetzesverletzung nur die ersatzlose Aufhebung des Strafbescheides gem § ...
Art 132 B-VG, § 27 VwGG, § 73 Abs 2 AVG
Die Entscheidungspflicht kann nur von einem behördlichen Organ, nicht auch von einer Gebietskörperschaft (hier: einer Gemeinde) verletzt werden
Weniger Unternehmen als erwartet haben sich bisher ins Lobbyisten-Register eingetragen - trotz hoher Strafandrohungen
Beim „Rechtspanorama am Juridicum“ wird am Montag über die Folgen einer umstrittenen OGH-Entscheidung diskutiert
§ 24 EStG
Die bloße Einschränkung der bisherigen Tätigkeit stellt keine Betriebsaufgabe dar; dies gilt allerdings nur dann, wenn die weitergeführte Tätigkeit mit der bisherigen vergleichbar ist
§ 52a VStG, § 31 VStG, § 51 VStG
Wäre eine Abänderung des Strafbescheides wegen der eingetretenen Verjährung oder des Ablaufs der Frist gem § 51 Abs 7 VStG rechtswidrig, so steht der Behörde zur Beseitigung einer zum Nachteil des Bestraften erfolgten Gesetzesverletzung nur die ersatzlose Aufhebung des Strafbescheides gem § ...
§ 11 VVG, § 3 VVG, § 4 VVG, §§ 37 ff AVG
Die belBeh muss sich mit dem Vorbringen, soweit es auf die Vorschreibung der Kosten Bezug nimmt, auseinandersetzen und allenfalls notwendige Ermittlungen von Amts wegen durchführen
Art 132 B-VG, § 27 VwGG, § 73 Abs 2 AVG
Die Entscheidungspflicht kann nur von einem behördlichen Organ, nicht auch von einer Gebietskörperschaft (hier: einer Gemeinde) verletzt werden
§§ 56 ff AVG, § 58 AVG, §§ 37 ff AVG
Die Begründung eines Bescheids muss erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhalts unter ...
Weniger Unternehmen als erwartet haben sich bisher ins Lobbyisten-Register eingetragen - trotz hoher Strafandrohungen
Die Betreiberin eines Kaffeehauses ist mitverantwortlich für die Verluste, die ein Stammgast an einem Spielautomaten im Lokal erlitten hat. Die Grenzen des erlaubten kleinen Glücksspiels waren überschritten
Beim „Rechtspanorama am Juridicum“ wird am Montag über die Folgen einer umstrittenen OGH-Entscheidung diskutiert

