§ 1319 ABGB
Der Bauführer ist als Besitzer iSd § 1319 ABGB zu betrachten, wenn er das Werk noch nicht an den Bauherrn übergeben hat (hier: die Bauführerin ist trotz Verfügung eines Baustopps durch die Baubehörde etwa 4 Monate vor Schadenseintritt Besitzer)
§§ 1295 ff ABGB, § 228 ZPO, § 226 ZPO, § 1323 ABGB
Ein Feststellungsinteresse in Anlegerschadensfällen ist nicht immer zu verneinen; es sind durchaus Fallkonstellationen denkbar, in denen eine „Naturalrestitution“ als untunlich beurteilt werden muss, beispielsweise wenn es um komplexe Finanzprodukte mit mehreren Vertragspartnern geht; ein ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
§ 5a ZDG, § 5 ZDG, § 24 WG, § 45 Abs 2 AVG, §§ 37 ff AVG
Allgemeine Ausführungen
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB
Nach stRsp des OGH steht eine Schmerzengeldrente nur in Ausnahmefällen bei dauernden, äußerst schweren Körperverletzungen mit besonders schwerwiegenden Dauerfolgen - auch neben einem Kapitalbetrag - zu
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 18 AlVG, § 58 AVG, §§ 37 ff AVG
Der belBeh kann im Grundsatz nicht entgegengetreten werden, wenn sie bei der im Verfahren für die Anerkennung der Maßnahme zu beurteilenden Voraussetzung, ob diese den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen dient, auf einen Zeitraum abstellt, in dem diese Erfordernisse mit der notwendigen ...
§ 1319 ABGB
Der Bauführer ist als Besitzer iSd § 1319 ABGB zu betrachten, wenn er das Werk noch nicht an den Bauherrn übergeben hat (hier: die Bauführerin ist trotz Verfügung eines Baustopps durch die Baubehörde etwa 4 Monate vor Schadenseintritt Besitzer)
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB
Nach stRsp des OGH steht eine Schmerzengeldrente nur in Ausnahmefällen bei dauernden, äußerst schweren Körperverletzungen mit besonders schwerwiegenden Dauerfolgen - auch neben einem Kapitalbetrag - zu
§§ 1295 ff ABGB, § 228 ZPO, § 226 ZPO, § 1323 ABGB
Ein Feststellungsinteresse in Anlegerschadensfällen ist nicht immer zu verneinen; es sind durchaus Fallkonstellationen denkbar, in denen eine „Naturalrestitution“ als untunlich beurteilt werden muss, beispielsweise wenn es um komplexe Finanzprodukte mit mehreren Vertragspartnern geht; ein ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 5a ZDG, § 5 ZDG, § 24 WG, § 45 Abs 2 AVG, §§ 37 ff AVG
Allgemeine Ausführungen
§ 18 AlVG, § 58 AVG, §§ 37 ff AVG
Der belBeh kann im Grundsatz nicht entgegengetreten werden, wenn sie bei der im Verfahren für die Anerkennung der Maßnahme zu beurteilenden Voraussetzung, ob diese den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen dient, auf einen Zeitraum abstellt, in dem diese Erfordernisse mit der notwendigen ...

