Die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer gebietet nicht nur die Moral, sondern auch das Gesetz. In der Realität kämpfen allerdings Unternehmen wie Arbeitnehmer mit der Rechtslage
MEL ist nun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der OGH habe im Zug einer Anlegerklage bei der umstrittenen Aliud-Frage das Recht auf ein faires Verfahren verletzt
§ 292e EO
Die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären
§ 8 OGHG
Ein derartiger Antrag ist als Anregung aufzufassen, die ohne formelle Beschlussfassung durch Darlegungen in den Entscheidungsgründen abzulehnen ist
Während in Österreich über Massenverfahren nachgedacht wird, haben die Holländer und Schweden bereits länger Lösungen
§ 35 EO
Die Beweislast für alle Umstände, die zu einer materiellen Beseitigung des Titels führen, trifft den Oppositionskläger und nicht die beklagte Partei
§§ 181 ff IO, § 292 EO
Im Schuldenregulierungsverfahren ist § 292 EO analog anzuwenden
§ 254 ASVG, § 255 ASVG, § 120 ASVG
Eine „Arbeitsunfähigkeit“ iSd § 120 Abs 1 Z 2 ASVG, also wenn der Versicherte infolge einer Krankheit nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, in der Lage ist, seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit zu verrichten, ist nicht gleichbedeutend mit dem Bestehen einer ...
Die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer gebietet nicht nur die Moral, sondern auch das Gesetz. In der Realität kämpfen allerdings Unternehmen wie Arbeitnehmer mit der Rechtslage
Während in Österreich über Massenverfahren nachgedacht wird, haben die Holländer und Schweden bereits länger Lösungen
MEL ist nun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der OGH habe im Zug einer Anlegerklage bei der umstrittenen Aliud-Frage das Recht auf ein faires Verfahren verletzt
§ 35 EO
Die Beweislast für alle Umstände, die zu einer materiellen Beseitigung des Titels führen, trifft den Oppositionskläger und nicht die beklagte Partei
§ 292e EO
Die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären
§§ 181 ff IO, § 292 EO
Im Schuldenregulierungsverfahren ist § 292 EO analog anzuwenden
§ 8 OGHG
Ein derartiger Antrag ist als Anregung aufzufassen, die ohne formelle Beschlussfassung durch Darlegungen in den Entscheidungsgründen abzulehnen ist
§ 254 ASVG, § 255 ASVG, § 120 ASVG
Eine „Arbeitsunfähigkeit“ iSd § 120 Abs 1 Z 2 ASVG, also wenn der Versicherte infolge einer Krankheit nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, in der Lage ist, seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit zu verrichten, ist nicht gleichbedeutend mit dem Bestehen einer ...

