§ 67a Z 2 AVG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, Art 17 B-VG
Mangels Gebrauchnahme von hoheitlichen Befugnissen scheiden - auch einseitige - im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gesetzte Maßnahmen als Anfechtungsgegenstand aus; ob für die Durchführung der Arbeiten eine Bewilligung erforderlich gewesen wäre, ist für die Beurteilung des allfälligen ...
§ 9 VStG
Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der dem Beschuldigten angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines derartigen ...
§ 31 VwGG
Wird ein Mitglied des Gerichtshofes aus den Gründen des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG abgelehnt, hat der Ablehnungswerber die hierfür maßgebenden Gründe glaubhaft zu machen; das Gesetz fordert also eine substantiierte Begründung des geltend gemachten Ablehnungsgrundes
§ 13 AVG
Ob ein Mangel des Anbringens vorliegt, der im Falle seiner Nichtverbesserung die Zurückweisung des Anbringens rechtfertigt, ist in erster Linie nach den in Betracht kommenden Verwaltungsvorschriften zu beurteilen
§ 131 BVergG 2006, § 141 BVergG 2006
Die erforderliche Begründungstiefe bei Zuschlagsentscheidungen ergibt sich aus dem unionsrechtlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes; dieses unterscheidet nicht zwischen prioritären und nicht prioritären Dienstleistungen; daher sind die Anforderungen an die Begründungstiefe gleich
Art 131 B-VG, § 28 VwGG, Art 144 B-VG
Bei einer vom VfGH an den VwGH nach Ablehnung ihrer Behandlung abgetretenen Beschwerde genügt ein Verweis auf das Vorbringen der abgelehnten (und abgetretenen) Beschwerde nicht
§ 69 AVG
Das Verfahren ist nur wieder aufzunehmen, wenn sich voraussichtlich - damit ist ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit gemeint - ein anderer Spruch in der Hauptsache ergeben hätte; diese Frage ist nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlassung des das Verfahren abschließenden ...
Sachverständige spielen eine immer wichtigere Rolle. Da sie oft zuvor von Staatsanwälten beauftragt worden sind, wächst die Kritik
§ 67a Z 2 AVG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, Art 17 B-VG
Mangels Gebrauchnahme von hoheitlichen Befugnissen scheiden - auch einseitige - im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gesetzte Maßnahmen als Anfechtungsgegenstand aus; ob für die Durchführung der Arbeiten eine Bewilligung erforderlich gewesen wäre, ist für die Beurteilung des allfälligen ...
§ 131 BVergG 2006, § 141 BVergG 2006
Die erforderliche Begründungstiefe bei Zuschlagsentscheidungen ergibt sich aus dem unionsrechtlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes; dieses unterscheidet nicht zwischen prioritären und nicht prioritären Dienstleistungen; daher sind die Anforderungen an die Begründungstiefe gleich
§ 9 VStG
Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der dem Beschuldigten angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines derartigen ...
Art 131 B-VG, § 28 VwGG, Art 144 B-VG
Bei einer vom VfGH an den VwGH nach Ablehnung ihrer Behandlung abgetretenen Beschwerde genügt ein Verweis auf das Vorbringen der abgelehnten (und abgetretenen) Beschwerde nicht
§ 31 VwGG
Wird ein Mitglied des Gerichtshofes aus den Gründen des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG abgelehnt, hat der Ablehnungswerber die hierfür maßgebenden Gründe glaubhaft zu machen; das Gesetz fordert also eine substantiierte Begründung des geltend gemachten Ablehnungsgrundes
§ 69 AVG
Das Verfahren ist nur wieder aufzunehmen, wenn sich voraussichtlich - damit ist ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit gemeint - ein anderer Spruch in der Hauptsache ergeben hätte; diese Frage ist nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlassung des das Verfahren abschließenden ...
§ 13 AVG
Ob ein Mangel des Anbringens vorliegt, der im Falle seiner Nichtverbesserung die Zurückweisung des Anbringens rechtfertigt, ist in erster Linie nach den in Betracht kommenden Verwaltungsvorschriften zu beurteilen
Sachverständige spielen eine immer wichtigere Rolle. Da sie oft zuvor von Staatsanwälten beauftragt worden sind, wächst die Kritik

