§ 863 ABGB, § 346 UGB
Die Geltung von AGBs wird durch Stillschweigen vereinbart, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben, nach der Verkehrssitte oder nach dem Gesetz hätte reden müssen und daher sein Schweigen keine andere Bedeutung als die einer Genehmigung zulässt
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf den Unternehmenswert und den objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird die Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen mit Erfolg eingewendet ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 5 ABGB, § 38 KSchG, § 39 KSchG
Das KSchG ist auf Bestandverträge, die vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden (ausdrücklich gegenteilig zu 2 Ob 73/10i); daher können auch (erstmals) dem KSchG innewohnende Wertungen bei der Prüfung einer Mietvertragsbestimmung nicht berücksichtigt werden, weil dies ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Ein Mitverschulden des Geschädigten iSd § 1304 ABGB setzt weder ein Verschulden im technischen Sinn noch die Rechtswidrigkeit des Verhaltens voraus
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Anlageberater sind nicht verpflichtet, Kunden zur Streuung ihres Portfolios anzuhalten
§ 863 ABGB, § 346 UGB
Die Geltung von AGBs wird durch Stillschweigen vereinbart, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben, nach der Verkehrssitte oder nach dem Gesetz hätte reden müssen und daher sein Schweigen keine andere Bedeutung als die einer Genehmigung zulässt
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Das KSchG ist auf Bestandverträge, die vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden (ausdrücklich gegenteilig zu 2 Ob 73/10i); daher können auch (erstmals) dem KSchG innewohnende Wertungen bei der Prüfung einer Mietvertragsbestimmung nicht berücksichtigt werden, weil dies ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf den Unternehmenswert und den objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird die Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen mit Erfolg eingewendet ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Ein Mitverschulden des Geschädigten iSd § 1304 ABGB setzt weder ein Verschulden im technischen Sinn noch die Rechtswidrigkeit des Verhaltens voraus
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