§ 6 UVG, § 7 UVG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF
Der Unterhaltsberechtigte hat auch dann, wenn ihm aus anderen Quellen, etwa aus Vermögen oder aus eigenem Erwerb (Lehrlingsentschädigung), Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Höhe des Richtsatzes (§ 6 Abs 1 UVG) zur Verfügung stehen, einen aus dem verbliebenen Unterhaltsanspruch ...
§ 146b ABGB aF, § 177a ABGB aF
Gerichtliche Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an den einen, der sonstigen Obsorgebefugnisse hingegen an den anderen Elternteil ist nach Scheidung der Ehe nicht möglich
§§ 1452 ff ABGB, §§ 472 ff ABGB
Der Inhalt der ersessenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach dem Zweck, zu dem das belastete Grundstück am Beginn der Ersitzungszeit verwendet wurde
Art 7 Klipp & Klar Bedingungen U 500 für die Unfallversicherung
Die generalisierende, abstrakte Betrachtungsweise zur Ermittlung des Invaliditätsgrads in der Unfallversicherung bezieht sich nur darauf, dass individuelle Erfordernisse des Berufs oder besondere Fähigkeiten, soweit sie medizinisch keine Bedeutung haben, außer Betracht zu bleiben haben; ansonsten ...
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 293 ASVG
Mangels der nachgewiesenen Absicht der Großmutter, die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten, haben ihre Betreuungsleistungen - ähnlich wie sonstige Leistungen Dritter - grundsätzlich keinen Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen der unterhaltspflichtigen Elternteile und stellen auch kein ...
§ 12 GBG, § 85 GBG, § 8 GBG, § 31 GBG, §§ 472 ff ABGB
Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten
§§ 472 ff ABGB
Ist Art und Ausmaß der Dienstbarkeit durch den Titel konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst von einer "ungemessenen" Dienstbarkeit
Art 13 ABE
Mangels Feststellungen kann hier zwar nicht beurteilt werden, ob der Weinkeller als versicherte Sache iSd Art 13 Z 1 ABE anzusehen ist oder nicht; jedenfalls ist er aber als allseits umschlossenes, nicht mit dem Wohnhaus verbundenes Bauwerk als Nebengebäude iSd Art 13 Z 2 ABE zu qualifizieren und ...
§ 6 UVG, § 7 UVG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF
Der Unterhaltsberechtigte hat auch dann, wenn ihm aus anderen Quellen, etwa aus Vermögen oder aus eigenem Erwerb (Lehrlingsentschädigung), Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Höhe des Richtsatzes (§ 6 Abs 1 UVG) zur Verfügung stehen, einen aus dem verbliebenen Unterhaltsanspruch ...
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 293 ASVG
Mangels der nachgewiesenen Absicht der Großmutter, die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten, haben ihre Betreuungsleistungen - ähnlich wie sonstige Leistungen Dritter - grundsätzlich keinen Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen der unterhaltspflichtigen Elternteile und stellen auch kein ...
§ 146b ABGB aF, § 177a ABGB aF
Gerichtliche Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an den einen, der sonstigen Obsorgebefugnisse hingegen an den anderen Elternteil ist nach Scheidung der Ehe nicht möglich
§ 12 GBG, § 85 GBG, § 8 GBG, § 31 GBG, §§ 472 ff ABGB
Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten
§§ 1452 ff ABGB, §§ 472 ff ABGB
Der Inhalt der ersessenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach dem Zweck, zu dem das belastete Grundstück am Beginn der Ersitzungszeit verwendet wurde
§§ 472 ff ABGB
Ist Art und Ausmaß der Dienstbarkeit durch den Titel konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst von einer "ungemessenen" Dienstbarkeit
Art 7 Klipp & Klar Bedingungen U 500 für die Unfallversicherung
Die generalisierende, abstrakte Betrachtungsweise zur Ermittlung des Invaliditätsgrads in der Unfallversicherung bezieht sich nur darauf, dass individuelle Erfordernisse des Berufs oder besondere Fähigkeiten, soweit sie medizinisch keine Bedeutung haben, außer Betracht zu bleiben haben; ansonsten ...
Art 13 ABE
Mangels Feststellungen kann hier zwar nicht beurteilt werden, ob der Weinkeller als versicherte Sache iSd Art 13 Z 1 ABE anzusehen ist oder nicht; jedenfalls ist er aber als allseits umschlossenes, nicht mit dem Wohnhaus verbundenes Bauwerk als Nebengebäude iSd Art 13 Z 2 ABE zu qualifizieren und ...

