§ 13 ZustG, § 16 ZustG
Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Sendungen (hier: Rückscheinbriefe) erforderlich
§§ 37 ff AVG, § 19 AVG, § 49 AVG
Der Umstand, dass Zeugen den ihnen ordnungsgemäß zugestellten Ladungen unentschuldigt keine Folge geleistet haben, darf nicht zu Lasten der die Vernehmung von Zeugen beantragenden Partei gehen
Landesgericht Hamburg billigt Mieter, der sich durch Rauch von Nachbars Balkon gestört fühlte, Zinsminderung zu. Experte sieht Rechtslage in Österreich analog
Professorin Kalss und Anwalt Probst sehen Regelungsbedarf im Unternehmensrecht
§ 67d AVG
Hat der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht beantragt, so hat der UVS gem § 67d Abs 1 AVG von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn er dies für erforderlich hält
§§ 37 ff AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 46 AVG
Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen ...
Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte gehen auf Vorarbeiten des 2003 einberufenen Österreich-Konvents zurück. Auch Verfassungsbereinigung und neues Haushaltsrecht folgten Vorschlägen von damals
Der Justizausschuss beschloss, dass Beamte bei Amtsmissbrauch künftig ein Urteil abwenden können. Aber nur, wenn der verursachte Schaden gering ist
§ 13 ZustG, § 16 ZustG
Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Sendungen (hier: Rückscheinbriefe) erforderlich
§ 67d AVG
Hat der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht beantragt, so hat der UVS gem § 67d Abs 1 AVG von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn er dies für erforderlich hält
§§ 37 ff AVG, § 19 AVG, § 49 AVG
Der Umstand, dass Zeugen den ihnen ordnungsgemäß zugestellten Ladungen unentschuldigt keine Folge geleistet haben, darf nicht zu Lasten der die Vernehmung von Zeugen beantragenden Partei gehen
§§ 37 ff AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 46 AVG
Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen ...
Landesgericht Hamburg billigt Mieter, der sich durch Rauch von Nachbars Balkon gestört fühlte, Zinsminderung zu. Experte sieht Rechtslage in Österreich analog
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Professorin Kalss und Anwalt Probst sehen Regelungsbedarf im Unternehmensrecht
Der Justizausschuss beschloss, dass Beamte bei Amtsmissbrauch künftig ein Urteil abwenden können. Aber nur, wenn der verursachte Schaden gering ist

