Die ÖVP wird jetzt doch einer Novelle zustimmen - der Bauernbund gab den Widerstand auf
Nationalratspräsidentin findet die Reaktion der Justizministerin "sehr merkwürdig" - Experten fordern Jugendgerichtshof
Eine Novelle des Schiedsrecht bringt beschleunigte Verfahren, zwei Instanzen entfallen. Das wird den Standort Österreich für Schiedsverfahren noch beliebter machen
Art 5 KSÜ, Brüssel IIa-VO
Mit einem Wechsel des Aufenthalts geht die internationale Zuständigkeit nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen auf die Behörden des neuen Aufenthaltsstaats, der ebenfalls Vetragsstaat (und nicht zugleich auch Mitgliedstaat der Brüssel IIa-VO) ist, über
Die Auflösung des Jugendgerichtshofs sei ein Fehler gewesen, beklagt jener ehemalige Justizbeamte, der dies damals hätte umsetzen sollen, sich aber geweigert hat
Aussagen von Justizministerin Karl, dass Verhältnisse "so gut sind wie nie", für Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar - Jesionek: "Ein Hohn"
Jede zweite Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beschäftigt sich bei Stiftungen mit den Rechten der Begünstigten. "Das ist ein Spannungsfeld", sagt Johannes Zollner
§ 1 JN, ArtXLII EGZPO, § 226 ZPO
Stützt sich ein Rechnungslegungsanspruch nicht (bloß) auf einen Rückstellungsanspruch iSd Rückstellungsgesetze, ist seine Verfolgung nicht ausgeschlossen; dass allenfalls auch ein Tatbestand vorliegt, der iSd Rückstellungsgesetze als Entziehung zu werten wäre, steht der Berufung auf einen ...
Die ÖVP wird jetzt doch einer Novelle zustimmen - der Bauernbund gab den Widerstand auf
Die Auflösung des Jugendgerichtshofs sei ein Fehler gewesen, beklagt jener ehemalige Justizbeamte, der dies damals hätte umsetzen sollen, sich aber geweigert hat
Nationalratspräsidentin findet die Reaktion der Justizministerin "sehr merkwürdig" - Experten fordern Jugendgerichtshof
Aussagen von Justizministerin Karl, dass Verhältnisse "so gut sind wie nie", für Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar - Jesionek: "Ein Hohn"
Eine Novelle des Schiedsrecht bringt beschleunigte Verfahren, zwei Instanzen entfallen. Das wird den Standort Österreich für Schiedsverfahren noch beliebter machen
Jede zweite Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beschäftigt sich bei Stiftungen mit den Rechten der Begünstigten. "Das ist ein Spannungsfeld", sagt Johannes Zollner
Art 5 KSÜ, Brüssel IIa-VO
Mit einem Wechsel des Aufenthalts geht die internationale Zuständigkeit nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen auf die Behörden des neuen Aufenthaltsstaats, der ebenfalls Vetragsstaat (und nicht zugleich auch Mitgliedstaat der Brüssel IIa-VO) ist, über
§ 1 JN, ArtXLII EGZPO, § 226 ZPO
Stützt sich ein Rechnungslegungsanspruch nicht (bloß) auf einen Rückstellungsanspruch iSd Rückstellungsgesetze, ist seine Verfolgung nicht ausgeschlossen; dass allenfalls auch ein Tatbestand vorliegt, der iSd Rückstellungsgesetze als Entziehung zu werten wäre, steht der Berufung auf einen ...

