Gem § 39 Abs 2 AVG können von Amts wegen oder auf Antrag mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (und auch wieder getrennt) werden; die Behörde bzw das VwG hat sich dabei von Rücksichten auf möglichste Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Geldstrafe hat sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu bestrafenden Person zu orientieren, ohne dass es weitwendiger Erhebungen der Leistungsfähigkeit bedürfte; sie soll dabei zwar so hoch sein, dass sie von der Person als empfindlich wahrgenommen wird, allerdings ist zu ...
Ist eine schwere Dauerfolge zwar vom Vorsatz des den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB verwirklichenden Täters umfasst, aber (anders als von § 87 Abs 2 erster Fall StGB [iVm § 7 Abs 2 StGB] verlangt) nicht eingetreten, konkurrieren die Tatbestände des § 85 Abs 2 StGB (iVm § 15 StGB) und des § ...
Weder ein einem Sachverständigen in seinem Gutachten unterlaufener Irrtum noch neue Schlussfolgerungen eines dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen Sachverständigen bilden einen Wiederaufnahmegrund; sollte hingegen ein Sachverständiger Tatsachen, die zur Zeit der Sachverhaltsverwirklichung ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine eingetragene Marke gibt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten, wenn es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, zu verbieten, seinen Namen oder Adresse im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern dies den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht
Einlagen resultieren auch dann aus „Immobilientransaktionen iZm privat genutzten Wohnimmobilien“, wenn sie auf der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie beruhen, die der Erblasser zu Wohnzwecken genutzt hat
Gem § 39 Abs 2 AVG können von Amts wegen oder auf Antrag mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (und auch wieder getrennt) werden; die Behörde bzw das VwG hat sich dabei von Rücksichten auf möglichste Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und ...
Weder ein einem Sachverständigen in seinem Gutachten unterlaufener Irrtum noch neue Schlussfolgerungen eines dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen Sachverständigen bilden einen Wiederaufnahmegrund; sollte hingegen ein Sachverständiger Tatsachen, die zur Zeit der Sachverhaltsverwirklichung ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Geldstrafe hat sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu bestrafenden Person zu orientieren, ohne dass es weitwendiger Erhebungen der Leistungsfähigkeit bedürfte; sie soll dabei zwar so hoch sein, dass sie von der Person als empfindlich wahrgenommen wird, allerdings ist zu ...
Eine eingetragene Marke gibt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten, wenn es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, zu verbieten, seinen Namen oder Adresse im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern dies den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht
Ist eine schwere Dauerfolge zwar vom Vorsatz des den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB verwirklichenden Täters umfasst, aber (anders als von § 87 Abs 2 erster Fall StGB [iVm § 7 Abs 2 StGB] verlangt) nicht eingetreten, konkurrieren die Tatbestände des § 85 Abs 2 StGB (iVm § 15 StGB) und des § ...
Einlagen resultieren auch dann aus „Immobilientransaktionen iZm privat genutzten Wohnimmobilien“, wenn sie auf der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie beruhen, die der Erblasser zu Wohnzwecken genutzt hat

