Vergangen Freitag stellte der Nationalrat die Weichen, die Gesellschaftsform der GmbH & Co KG auch den Rechtsanwälten zu öffnen. Die haben schon lange darauf gewartet
Apple wollte die Vorwürfe abwehren und verlor. Andere Beteiligte gingen Vergleiche ein. Nun muss sich die Firma auf eine Strafe und Schadenersatz einstellen
Juristische Sommergespräche. Wienerberger-CEO Heimo Scheuch über Anlassgesetzgebung, Regelungswut am Kapitalmarkt und warum er keine Compliance-Beratungsleistungen zukauft
§ 42 EO, § 44 EO
Die Wirkung der Aufschiebung tritt in diesem Fall erst mit Erlag der Sicherheitsleistung ein
Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Österreichs System der Leerkassettenvergütung EU-konform sein kann. Die letzte Entscheidung obliegt nun dem Obersten Gerichtshof
Möglichkeit für jugendliche Häftlinge gefordert, einmal im Monat mit Anwalt ihres Vertrauens zu sprechen, ohne abgehört zu werden
§ 62 AußStrG, § 55 JN, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF, § 58 JN
Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder beruhen nicht auf dem selben tatsächlichen und rechtlichen Grund, sondern sind nur gleichartige, auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche; eine Zusammenrechnung findet daher nicht statt
§ 111 JN
Eine Übertragung erfolgt nicht zum Wohl des Kindes, wenn das übertragende Gericht bereits über entsprechende Sachkenntnis verfügt
Vergangen Freitag stellte der Nationalrat die Weichen, die Gesellschaftsform der GmbH & Co KG auch den Rechtsanwälten zu öffnen. Die haben schon lange darauf gewartet
Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Österreichs System der Leerkassettenvergütung EU-konform sein kann. Die letzte Entscheidung obliegt nun dem Obersten Gerichtshof
Apple wollte die Vorwürfe abwehren und verlor. Andere Beteiligte gingen Vergleiche ein. Nun muss sich die Firma auf eine Strafe und Schadenersatz einstellen
Möglichkeit für jugendliche Häftlinge gefordert, einmal im Monat mit Anwalt ihres Vertrauens zu sprechen, ohne abgehört zu werden
Juristische Sommergespräche. Wienerberger-CEO Heimo Scheuch über Anlassgesetzgebung, Regelungswut am Kapitalmarkt und warum er keine Compliance-Beratungsleistungen zukauft
§ 62 AußStrG, § 55 JN, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF, § 58 JN
Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder beruhen nicht auf dem selben tatsächlichen und rechtlichen Grund, sondern sind nur gleichartige, auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche; eine Zusammenrechnung findet daher nicht statt
§ 42 EO, § 44 EO
Die Wirkung der Aufschiebung tritt in diesem Fall erst mit Erlag der Sicherheitsleistung ein
§ 111 JN
Eine Übertragung erfolgt nicht zum Wohl des Kindes, wenn das übertragende Gericht bereits über entsprechende Sachkenntnis verfügt

