§ 33 JWG aF, § 43 B-KJHG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 1042 ABGB, § 215 ABGB aF, § 211 ABGB nF
Zuspruch von Kostenersatz für die Zukunft ist möglich; ist der Kostenersatz als Ersatz von Aufwendungen, die sich ein Elternteil erspart, anzusehen, kann es nicht darauf ankommen, ob eine Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers rechtmäßig erfolgte oder nicht
§ 863 ABGB
Insbesondere bloßes Schweigen kann nur unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen; entscheidend ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann
§§ 922 ff ABGB, § 928 ABGB
Für das Vorliegen eines offenkundigen Mangels (§ 928 ABGB) genügt es, dass die äußere Beschaffenheit des Objekts auf den Mangel schließen lässt, selbst wenn dessen Ursache, Wirkung und Umfang für den Laien nicht erkennbar ist
§ 1 KSchG
Der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des KSchG zu behaupten sind, gilt nur dann uneingeschränkt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohnedies ganz klar aus den Umständen ergibt
§ 231 ABGB nF, § 140 ABGB aF
Bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen getrennt lebender Elternteile besteht kein Geldunterhaltsanspruch des Kindes gegen einen der beiden Elternteile, wenn ihr Einkommen etwa gleich hoch ist bzw beide über ein Einkommen verfügen, das jeweils zu über der Luxusgrenze ...
§ 1404 ABGB
Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme, Belastungsübernahme) ist ein nicht formbedürftiger Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, in dem sich dieser gegenüber dem Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers hinsichtlich einer bestehenden oder künftigen, zumindest ...
§§ 922 ff ABGB, § 9 KSchG
Vereinbarungen in Verbraucherverträgen, die eine objektiv mangelhafte Sache zum Gegenstand haben, sind zulässig
§ 1319a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 881 ABGB
Keine Vertragshaftung des Wegehalters, der den Weg als Mountainbike-Strecke ganz allgemein - ohne individuelles Regelwerk, ohne Einzelbetreuung und ohne „organisierte Veranstaltung“ unentgeltlich zur Verfügung stellt
§ 33 JWG aF, § 43 B-KJHG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 1042 ABGB, § 215 ABGB aF, § 211 ABGB nF
Zuspruch von Kostenersatz für die Zukunft ist möglich; ist der Kostenersatz als Ersatz von Aufwendungen, die sich ein Elternteil erspart, anzusehen, kann es nicht darauf ankommen, ob eine Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers rechtmäßig erfolgte oder nicht
§ 231 ABGB nF, § 140 ABGB aF
Bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen getrennt lebender Elternteile besteht kein Geldunterhaltsanspruch des Kindes gegen einen der beiden Elternteile, wenn ihr Einkommen etwa gleich hoch ist bzw beide über ein Einkommen verfügen, das jeweils zu über der Luxusgrenze ...
§ 863 ABGB
Insbesondere bloßes Schweigen kann nur unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen; entscheidend ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann
§ 1404 ABGB
Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme, Belastungsübernahme) ist ein nicht formbedürftiger Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, in dem sich dieser gegenüber dem Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers hinsichtlich einer bestehenden oder künftigen, zumindest ...
§§ 922 ff ABGB, § 928 ABGB
Für das Vorliegen eines offenkundigen Mangels (§ 928 ABGB) genügt es, dass die äußere Beschaffenheit des Objekts auf den Mangel schließen lässt, selbst wenn dessen Ursache, Wirkung und Umfang für den Laien nicht erkennbar ist
§§ 922 ff ABGB, § 9 KSchG
Vereinbarungen in Verbraucherverträgen, die eine objektiv mangelhafte Sache zum Gegenstand haben, sind zulässig
§ 1 KSchG
Der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des KSchG zu behaupten sind, gilt nur dann uneingeschränkt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohnedies ganz klar aus den Umständen ergibt
§ 1319a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 881 ABGB
Keine Vertragshaftung des Wegehalters, der den Weg als Mountainbike-Strecke ganz allgemein - ohne individuelles Regelwerk, ohne Einzelbetreuung und ohne „organisierte Veranstaltung“ unentgeltlich zur Verfügung stellt

