Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 13 TabakG, § 13a TabakG, § 13c TabakG, § 14 TabakG
Die Festlegung eines Raumes als Raucherzimmer, der betreten werden muss, um in das Nichtraucherzimmer zu gelangen, ist unzulässig
§ 17 GlBG, § 23 GlBG, § 27 GSpG
Das GSpG verpflichtet Konzessionäre, nur Dienstnehmer mit EWR-Staatsbürgerschaft zu beschäftigen; bereits deswegen verstößt das Abstellen auf EWR-Staatsbürgerschaft bei einer Stellenannonce durch den Inhaber einer solchen Konzession nicht gegen das GlBG
§ 20 VStG
Bei der Vollziehung des § 20 VStG kommt es nicht auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse an
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
§ 5 StVO, § 99 StVO, § 20 VStG
Umstände, die für den Tatbestand oder den Strafsatz relevant sind, dürfen nicht auch noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden
§ 16 EStG
Die Notwendigkeit der Benützung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband (trotz Arbeitsplatz beim Arbeitgeber) hängt von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab
§§ 58 ff AVG, § 18 AVG
An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, muss hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab angelegt werden
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
§ 13 TabakG, § 13a TabakG, § 13c TabakG, § 14 TabakG
Die Festlegung eines Raumes als Raucherzimmer, der betreten werden muss, um in das Nichtraucherzimmer zu gelangen, ist unzulässig
§ 5 StVO, § 99 StVO, § 20 VStG
Umstände, die für den Tatbestand oder den Strafsatz relevant sind, dürfen nicht auch noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden
§ 17 GlBG, § 23 GlBG, § 27 GSpG
Das GSpG verpflichtet Konzessionäre, nur Dienstnehmer mit EWR-Staatsbürgerschaft zu beschäftigen; bereits deswegen verstößt das Abstellen auf EWR-Staatsbürgerschaft bei einer Stellenannonce durch den Inhaber einer solchen Konzession nicht gegen das GlBG
§ 16 EStG
Die Notwendigkeit der Benützung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband (trotz Arbeitsplatz beim Arbeitgeber) hängt von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab
§ 20 VStG
Bei der Vollziehung des § 20 VStG kommt es nicht auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse an
§§ 58 ff AVG, § 18 AVG
An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, muss hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab angelegt werden

