§§ 58 ff AVG
Die Erlassung von Feststellungsbescheiden auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage ist dann zulässig, wenn die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gelegen ist; freilich nur als "subsidiärer Rechtsbehelf"
§ 15 WRG, § 117 WRG, § 44 EisbEG
Dem Antragsteller steht ein Kostenersatz nicht zu, weil er sich in einer dem Enteigner vergleichbaren Position befindet und das EisbEG die Kostenersatzpflicht einseitig regelt; die Antragsgegnerin hat die Kosten für ihr erfolgloses Einschreiten selbst zu tragen.
§ 84 EO
Die damit normierte Eventualmaxime führt im Fall einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts auch zum Ausschluss neuer Versagungsgründe im zweiten Rechtsgang, soweit sie der Antragsgegner bereits im ersten Rechtsgang hätte vorbringen können
§ 89 ASVG, VO 883/2004
Die Verbüßung der Freiheitsstrafe durch den Kläger in einem tschechischen Gefängnis führt nach der auch in diesem Fall maßgebenden Bestimmung des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG zum Ruhen des Pensionsanspruchs des Klägers gegenüber dem österreichischen Pensionsversicherungsträger; daran vermag auch ...
§ 57 AVG, § 58 ff AVG
Maßgebend ist, ob sich die Behörde unmissverständlich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat
Art 34 EuGVVO, Art 6 EMRK
Es kommt nicht auf die nach dem Recht des Ursprungsstaats zu prüfende Ordnungsgemäßheit der Zustellung an (so noch Art 27 Nr 2 LGVÜ/EuGVÜ), sondern es ist nur mehr maßgeblich, dass die Verteidigungsrechte des Beklagten tatsächlich gewahrt wurden
§ 92a JN
Nach überwiegender Ansicht steht dieser Gerichtsstand auch für Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen zur Verfügung; ein reiner Erfüllungsanspruch unterliegt nicht § 92a JN
§ 105 ArbVG
Hat der Arbeitnehmer nach der Kündigung tatsächlich eine möglicherweise nachteilige Stelle angenommen, so sind zunächst seine Arbeitsmarktchancen zu beurteilen, weil er ansonsten die Beurteilung der Sozialwidrigkeit willkürlich beeinflussen könnte
§§ 58 ff AVG
Die Erlassung von Feststellungsbescheiden auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage ist dann zulässig, wenn die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gelegen ist; freilich nur als "subsidiärer Rechtsbehelf"
§ 57 AVG, § 58 ff AVG
Maßgebend ist, ob sich die Behörde unmissverständlich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat
§ 15 WRG, § 117 WRG, § 44 EisbEG
Dem Antragsteller steht ein Kostenersatz nicht zu, weil er sich in einer dem Enteigner vergleichbaren Position befindet und das EisbEG die Kostenersatzpflicht einseitig regelt; die Antragsgegnerin hat die Kosten für ihr erfolgloses Einschreiten selbst zu tragen.
Art 34 EuGVVO, Art 6 EMRK
Es kommt nicht auf die nach dem Recht des Ursprungsstaats zu prüfende Ordnungsgemäßheit der Zustellung an (so noch Art 27 Nr 2 LGVÜ/EuGVÜ), sondern es ist nur mehr maßgeblich, dass die Verteidigungsrechte des Beklagten tatsächlich gewahrt wurden
§ 84 EO
Die damit normierte Eventualmaxime führt im Fall einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts auch zum Ausschluss neuer Versagungsgründe im zweiten Rechtsgang, soweit sie der Antragsgegner bereits im ersten Rechtsgang hätte vorbringen können
§ 92a JN
Nach überwiegender Ansicht steht dieser Gerichtsstand auch für Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen zur Verfügung; ein reiner Erfüllungsanspruch unterliegt nicht § 92a JN
§ 89 ASVG, VO 883/2004
Die Verbüßung der Freiheitsstrafe durch den Kläger in einem tschechischen Gefängnis führt nach der auch in diesem Fall maßgebenden Bestimmung des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG zum Ruhen des Pensionsanspruchs des Klägers gegenüber dem österreichischen Pensionsversicherungsträger; daran vermag auch ...
§ 105 ArbVG
Hat der Arbeitnehmer nach der Kündigung tatsächlich eine möglicherweise nachteilige Stelle angenommen, so sind zunächst seine Arbeitsmarktchancen zu beurteilen, weil er ansonsten die Beurteilung der Sozialwidrigkeit willkürlich beeinflussen könnte

