§§ 472 ff ABGB, § 492 ABGB, § 484 ABGB
Servituten dürfen zwar nicht ausgedehnt werden, sie sollen aber der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden können; ob etwa die Fuhren mit Pferdefuhrwerk oder mit Lastkraftwagen und Traktor durchgeführt werden, fällt nicht ins Gewicht, da der Eigentümer des herrschenden Guts ...
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Die ÖNORM B 2110 schränkt das Zurückbehaltungsrecht des Werklohns bei mangelhafter Werkleistung gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht ein
§ 68 VersVG, § 68a VersVG, § 879 Abs 3 ABGB
Klauseln, die eine Dauerrabattrückvergütung mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen vorsehen, sodass der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen mangels sachlicher Rechtfertigung dem Verbot der Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem § 879 Abs ...
§ 1056 ABGB
Die Festsetzung eines Tarifes durch Verordnung ist keine Preisfestsetzung durch Dritte iSd § 1056 ABGB
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Das Zurückbehaltungsrecht ist davon unabhängig, ob der Werkbesteller den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe kannte
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Nach der Rsp des OGH besteht keine Verpflichtung des Werkunternehmers zu andauernd erneuten Vorbehalten
Art 7.7 AUVB, § 1431 ABGB
Wird die Antragstellung auf Neubemessung innerhalb von vier Jahren ab Unfalltag versäumt, bleibt es bei der bisherigen Bemessung des Invaliditätsgrades; ein allenfalls von der Erstbemessung abweichender Invaliditätsgrad ist nur dann zu bemessen und zu berücksichtigen, wenn dies bis zu vier ...
§ 16 Abs 2 EKHG, § 156 Abs 3 VersVG, § 336 ASVG
Allgemein gilt das Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftungsfonds erschöpft ist, durchsetzen wollen, leer ausgehen
§§ 472 ff ABGB, § 492 ABGB, § 484 ABGB
Servituten dürfen zwar nicht ausgedehnt werden, sie sollen aber der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden können; ob etwa die Fuhren mit Pferdefuhrwerk oder mit Lastkraftwagen und Traktor durchgeführt werden, fällt nicht ins Gewicht, da der Eigentümer des herrschenden Guts ...
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Das Zurückbehaltungsrecht ist davon unabhängig, ob der Werkbesteller den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe kannte
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Die ÖNORM B 2110 schränkt das Zurückbehaltungsrecht des Werklohns bei mangelhafter Werkleistung gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht ein
§§ 1165 ff ABGB, ÖNORM B 2110
Nach der Rsp des OGH besteht keine Verpflichtung des Werkunternehmers zu andauernd erneuten Vorbehalten
§ 68 VersVG, § 68a VersVG, § 879 Abs 3 ABGB
Klauseln, die eine Dauerrabattrückvergütung mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen vorsehen, sodass der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen mangels sachlicher Rechtfertigung dem Verbot der Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem § 879 Abs ...
Art 7.7 AUVB, § 1431 ABGB
Wird die Antragstellung auf Neubemessung innerhalb von vier Jahren ab Unfalltag versäumt, bleibt es bei der bisherigen Bemessung des Invaliditätsgrades; ein allenfalls von der Erstbemessung abweichender Invaliditätsgrad ist nur dann zu bemessen und zu berücksichtigen, wenn dies bis zu vier ...
§ 1056 ABGB
Die Festsetzung eines Tarifes durch Verordnung ist keine Preisfestsetzung durch Dritte iSd § 1056 ABGB
§ 16 Abs 2 EKHG, § 156 Abs 3 VersVG, § 336 ASVG
Allgemein gilt das Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftungsfonds erschöpft ist, durchsetzen wollen, leer ausgehen

