Eine im AKH gemobbten Polin wurde gekündigt. Die Stadt erklärte, dass Polen keine »andere Ethnie« und daher nicht geschützt seien. Auf biologische Unterschiede komme es nicht an, sagen die Gerichte
Aufhebung der Bemessung am Einheitswert durch VfGH per Ende Mai 2014 zwingt zum Handeln. Folgen für Grundsteuer nicht ausgeschlossen
Art 6 EuGVVO, Art 94 Abs 1, 97 Abs 1 GMV
Art 6 Nr 1 EuGVVO ist aufgrund der Anordnung der Art 94 Abs 1, 97 Abs 1 GMV auch auf Rechtsstreitigkeiten im Gemeinschaftsmarkenrecht anzuwenden; Gemeinschafts-markengerichte, deren Zuständigkeit auf Art 94 GMV iVm Art 6 Nr 1 EuGVVO beruht, verfügen über unionsweite Entscheidungsbefugnisse
§ 382b EO
Eine einstweilige Verfügung gem § 382b Abs 1 und Abs 2 EO kann nicht bis zum Abschluss eines im Zeitpunkt der Entscheidung über den Sicherungsantrag noch nicht anhängigen Hauptverfahrens iSd § 382b Abs 4 EO erlassen werden
Mitarbeiter verlieren ihre Rechte nicht, wenn sie selbst zu wenig Arbeitszeit dokumentiert haben
Grundeigentümer wollte geänderte Nutzung einer Servitut verbieten und scheiterte
§ 3 IO, 26 IO
Aus § 3 IO ergibt sich nur eine relative Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners gegenüber den Konkurs-(Insolvenz-)gläubigern; im Verhältnis zwischen dem Schuldner und dem anderen Teil ist die Rechtshandlung wirksam
§ 273 ZPO
Für die Anwendung dieser richterlichen Befugnis muss feststehen, dass einer Partei ein Ersatzanspruch oder eine Forderung dem Grunde nach zusteht, aber der Beweis über die Höhe des Anspruchs gar nicht oder nur mit unverhältnismäßiger Schwierigkeit zu erbringen ist
Eine im AKH gemobbten Polin wurde gekündigt. Die Stadt erklärte, dass Polen keine »andere Ethnie« und daher nicht geschützt seien. Auf biologische Unterschiede komme es nicht an, sagen die Gerichte
Mitarbeiter verlieren ihre Rechte nicht, wenn sie selbst zu wenig Arbeitszeit dokumentiert haben
Aufhebung der Bemessung am Einheitswert durch VfGH per Ende Mai 2014 zwingt zum Handeln. Folgen für Grundsteuer nicht ausgeschlossen
Grundeigentümer wollte geänderte Nutzung einer Servitut verbieten und scheiterte
Art 6 EuGVVO, Art 94 Abs 1, 97 Abs 1 GMV
Art 6 Nr 1 EuGVVO ist aufgrund der Anordnung der Art 94 Abs 1, 97 Abs 1 GMV auch auf Rechtsstreitigkeiten im Gemeinschaftsmarkenrecht anzuwenden; Gemeinschafts-markengerichte, deren Zuständigkeit auf Art 94 GMV iVm Art 6 Nr 1 EuGVVO beruht, verfügen über unionsweite Entscheidungsbefugnisse
§ 3 IO, 26 IO
Aus § 3 IO ergibt sich nur eine relative Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners gegenüber den Konkurs-(Insolvenz-)gläubigern; im Verhältnis zwischen dem Schuldner und dem anderen Teil ist die Rechtshandlung wirksam
§ 382b EO
Eine einstweilige Verfügung gem § 382b Abs 1 und Abs 2 EO kann nicht bis zum Abschluss eines im Zeitpunkt der Entscheidung über den Sicherungsantrag noch nicht anhängigen Hauptverfahrens iSd § 382b Abs 4 EO erlassen werden
§ 273 ZPO
Für die Anwendung dieser richterlichen Befugnis muss feststehen, dass einer Partei ein Ersatzanspruch oder eine Forderung dem Grunde nach zusteht, aber der Beweis über die Höhe des Anspruchs gar nicht oder nur mit unverhältnismäßiger Schwierigkeit zu erbringen ist

