Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Verhängung bzw der drohende Vollzug einer Geldstrafe allein bewirkt in den Exekutionen zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen oder von Duldungen und Unterlassungen idR keine Gefahr eines nicht oder nur schwer ersetzbaren Nachteils
Eine Heilung der internationalen Unzuständigkeit durch rügeloses Einlassen in ein Verfahren über die Scheidung, die Aufhebung, die Nichtigerklärung oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe iSd § 76 JN ist ausgeschlossen
Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets an dem konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren sowie – um Umgehungen durch den Verpflichteten nicht allzu leicht zu machen – auf ähnliche Fälle einzuengen; bei Unterlassungsansprüchen ist allerdings eine gewisse allgemeine Fassung ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhindert für die Zeit ihrer Dauer, dass die hinterlegte Sendung behoben werden könnte, und schließt daher die Heilung einer wegen Ortsabwesenheit unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nach § 17 Abs 3 letzter S ZustG aus
Die Urteilberichtigung ist auch bei einem in sich widersprüchlichen Spruch möglich, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichts zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus dem ganzen Zusammenhang und insbesondere aus den ...
Das Verhalten einer symptomlosen Person, das unter Einhaltung zur Tatzeit empfohlener Vorsichtsmaßnahmen Kontakt mit anderen Personen mit sich bringen kann, ist - ungeachtet verwaltungsstrafrechtlicher Konsequenzen der Missachtung einer bescheidmäßig verfügten Quarantäne - unter dem Aspekt ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Verhängung bzw der drohende Vollzug einer Geldstrafe allein bewirkt in den Exekutionen zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen oder von Duldungen und Unterlassungen idR keine Gefahr eines nicht oder nur schwer ersetzbaren Nachteils
Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhindert für die Zeit ihrer Dauer, dass die hinterlegte Sendung behoben werden könnte, und schließt daher die Heilung einer wegen Ortsabwesenheit unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nach § 17 Abs 3 letzter S ZustG aus
Eine Heilung der internationalen Unzuständigkeit durch rügeloses Einlassen in ein Verfahren über die Scheidung, die Aufhebung, die Nichtigerklärung oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe iSd § 76 JN ist ausgeschlossen
Die Urteilberichtigung ist auch bei einem in sich widersprüchlichen Spruch möglich, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichts zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus dem ganzen Zusammenhang und insbesondere aus den ...
Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets an dem konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren sowie – um Umgehungen durch den Verpflichteten nicht allzu leicht zu machen – auf ähnliche Fälle einzuengen; bei Unterlassungsansprüchen ist allerdings eine gewisse allgemeine Fassung ...
Das Verhalten einer symptomlosen Person, das unter Einhaltung zur Tatzeit empfohlener Vorsichtsmaßnahmen Kontakt mit anderen Personen mit sich bringen kann, ist - ungeachtet verwaltungsstrafrechtlicher Konsequenzen der Missachtung einer bescheidmäßig verfügten Quarantäne - unter dem Aspekt ...

