§§ 1295 ff ABGB
Beim Vermögensschaden unterscheidet man einerseits den realen Schaden, der in der tatsächlichen negativen Veränderung der Vermögensgüter des Geschädigten liegt und auf dessen Ausgleich die Naturalherstellung (§ 1323 ABGB) ausgerichtet ist; für diese ist eine in Geld messbare ...
§§ 1295 ff ABGB, § 44 WAG 2007
Auf Anlageberaterfälle, die sich nach dem 1. 11. 2007, im zeitlichen Anwendungsbereich des WAG 2007 realisiert haben, ist bereits die neue, klar strukturierte Pflichtenlage nach § 44 WAG 2007 anzuwenden
§§ 1295 ff ABGB
Mit der Bestellung einer Person, deren kriminellen sexuellen Neigungen den Verantwortlichen bekannt waren, zum Regens eines Internats in dem Schüler zu betreuen sind, die als Opfer dieser Neigungen geradezu prädestiniert sind, liegt ein schuldhaftes Fehlverhalten, das die Beklagte ersatzpflichtig ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§§ 1295 ff ABGB
Empfiehlt der Vermögensberater ein ungeeignetes Papier und verliert der Kunde mit diesem Investment Geld, sind nur solche Schäden ersatzfähig, die vom Schutzzweck des Verbots der Empfehlung ungeeigneter Finanzinstrumente erfasst sind
§ 1489 ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1501 ABGB
Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verjährungstatbestands trifft den (potentiellen) Schuldner, wozu auch die für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Umstände gehören
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 24 FSG
Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis beeinträchtigt noch nicht die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz
§§ 1295 ff ABGB
Beim Vermögensschaden unterscheidet man einerseits den realen Schaden, der in der tatsächlichen negativen Veränderung der Vermögensgüter des Geschädigten liegt und auf dessen Ausgleich die Naturalherstellung (§ 1323 ABGB) ausgerichtet ist; für diese ist eine in Geld messbare ...
§§ 1295 ff ABGB
Empfiehlt der Vermögensberater ein ungeeignetes Papier und verliert der Kunde mit diesem Investment Geld, sind nur solche Schäden ersatzfähig, die vom Schutzzweck des Verbots der Empfehlung ungeeigneter Finanzinstrumente erfasst sind
§§ 1295 ff ABGB, § 44 WAG 2007
Auf Anlageberaterfälle, die sich nach dem 1. 11. 2007, im zeitlichen Anwendungsbereich des WAG 2007 realisiert haben, ist bereits die neue, klar strukturierte Pflichtenlage nach § 44 WAG 2007 anzuwenden
§ 1489 ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1501 ABGB
Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verjährungstatbestands trifft den (potentiellen) Schuldner, wozu auch die für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Umstände gehören
§§ 1295 ff ABGB
Mit der Bestellung einer Person, deren kriminellen sexuellen Neigungen den Verantwortlichen bekannt waren, zum Regens eines Internats in dem Schüler zu betreuen sind, die als Opfer dieser Neigungen geradezu prädestiniert sind, liegt ein schuldhaftes Fehlverhalten, das die Beklagte ersatzpflichtig ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 24 FSG
Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis beeinträchtigt noch nicht die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz

