Art 5 Flugverkehr-Verordnung
Das Vorliegen des Befreiungsgrundes nach Art 5 Abs 3 der Flugverkehr-Verordnung hat das ausführende Flugunternehmen zu behaupten und zu beweisen
§ 364a ABGB, § 364 ABGB
Eine baubehördliche Bewilligung der Bestanderweiterung eines Mastschweinestalls nach dem Steiermärkischen BauG in der am 31. 5. 2007 geltenden Fassung begründet keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd § 364a ABGB
§§ 922 ff ABGB, §§ 1165 ff ABGB, § 273 ZPO
Nach stRsp ist § 273 Abs 1 ZPO bei der Ermittlung eines Anspruchs auf Preisminderung anwendbar, nicht aber, wenn sich der Wert der Sache durch einen Sachverständigen aufgrund der relativen Wertberechnungsmethode berechnen lässt
Art 42 EGZPO, §§ 1165 ff ABGB, § 1170 ABGB
Zur Rechnungslegung gehört auch die Vorlage der entsprechenden Belege
§ 823 ABGB, § 824 ABGB, § 331 ABGB, § 1042 ABGB
Der Scheinerbe ist, auch wenn er die Erbschaft ganz oder teilweise gutgläubig verbraucht hat, von seiner Verpflichtung zur Rückstellung oder zum Wertersatz nicht befreit
§ 3 MRG, § 1096 ABGB
Dass mit der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten immer auch die Beseitigung der Schadensursache bewirkt werden müsste, ist den gesetzlichen Grundlagen nicht zu entnehmen
§§ 1165 ff ABGB, § 1170 ABGB
Ein Vorschuss wird mit der Forderung des Unternehmers abgerechnet, nicht gegen sie aufgerechnet
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB, § 44 WAG, § 864a ABGB
Die Anlageberatung nach dem WAG 2007 ist so konzipiert, dass sich der Kunde die Warnhinweise nicht durchlesen muss
Art 5 Flugverkehr-Verordnung
Das Vorliegen des Befreiungsgrundes nach Art 5 Abs 3 der Flugverkehr-Verordnung hat das ausführende Flugunternehmen zu behaupten und zu beweisen
§ 823 ABGB, § 824 ABGB, § 331 ABGB, § 1042 ABGB
Der Scheinerbe ist, auch wenn er die Erbschaft ganz oder teilweise gutgläubig verbraucht hat, von seiner Verpflichtung zur Rückstellung oder zum Wertersatz nicht befreit
§ 364a ABGB, § 364 ABGB
Eine baubehördliche Bewilligung der Bestanderweiterung eines Mastschweinestalls nach dem Steiermärkischen BauG in der am 31. 5. 2007 geltenden Fassung begründet keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd § 364a ABGB
§ 3 MRG, § 1096 ABGB
Dass mit der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten immer auch die Beseitigung der Schadensursache bewirkt werden müsste, ist den gesetzlichen Grundlagen nicht zu entnehmen
§§ 922 ff ABGB, §§ 1165 ff ABGB, § 273 ZPO
Nach stRsp ist § 273 Abs 1 ZPO bei der Ermittlung eines Anspruchs auf Preisminderung anwendbar, nicht aber, wenn sich der Wert der Sache durch einen Sachverständigen aufgrund der relativen Wertberechnungsmethode berechnen lässt
§§ 1165 ff ABGB, § 1170 ABGB
Ein Vorschuss wird mit der Forderung des Unternehmers abgerechnet, nicht gegen sie aufgerechnet
Art 42 EGZPO, §§ 1165 ff ABGB, § 1170 ABGB
Zur Rechnungslegung gehört auch die Vorlage der entsprechenden Belege
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB, § 44 WAG, § 864a ABGB
Die Anlageberatung nach dem WAG 2007 ist so konzipiert, dass sich der Kunde die Warnhinweise nicht durchlesen muss

