Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 97 Abs 2 BVergG 2006, § 99 Abs 2 BVergG 2006, § 320 Abs 1 BVergG
Schlagworte: Vergaberecht, Normen, Leitlinien, ÖNORM, geltende Fassung, frühere Fassung
Hinsichtlich der Zugänglichkeit von ÖNORMen besteht kein Unterschied zwischen der geltenden Fassung und nicht mehr geltenden Fassungen; ein Verweis auf eine nicht mehr geltende Fassung ist daher rechtlich möglich
§ 10 VVG
Es liegt im Wesen des Vollstreckungsverfahrens, dass Umstände, über die im Titelbescheid rechtskräftig entschieden wurde, bei unverändert gebliebenem Sachverhalt im Vollstreckungsverfahren wegen Rechtskraft des Titelbescheides nicht mehr behandelt werden können
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
§ 1 RGV, § 2 RGV, § 5 RGV
Die Übernahme einer Personalvertretungsfunktion an einem anderen Dienstort bei Dienstfreistellung zum Zweck der Ausübung dieser Funktion ist eine Versetzung bzw Dienstzuteilung iSd RGV
§ 30 MRG
Der VwGH hat iZm den Kriterien des quantitativen Wohnungsbedarfes bzw qualitativen Wohnfehlbestandes ausgesprochen, dass der projektierte Neubau oder Umbau jedenfalls nach Art und Umfang geeignet sein muss, Wohnraum zu schaffen, der der Minderung der in einem bestimmten Ort bestehenden Wohnungsnot ...
§§ 63 ff AVG, § 18 AVG, § 58 AVG, § 59 AVG
Zur Einbringung einer Berufung ist nur der befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist; Bw kann somit nur der sein, dem der Bescheid wirksam zugestellt oder verkündet worden und für den er auch inhaltlich bestimmt ist
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 1 RGV, § 2 RGV, § 5 RGV
Die Übernahme einer Personalvertretungsfunktion an einem anderen Dienstort bei Dienstfreistellung zum Zweck der Ausübung dieser Funktion ist eine Versetzung bzw Dienstzuteilung iSd RGV
§ 97 Abs 2 BVergG 2006, § 99 Abs 2 BVergG 2006, § 320 Abs 1 BVergG
Schlagworte: Vergaberecht, Normen, Leitlinien, ÖNORM, geltende Fassung, frühere Fassung
Hinsichtlich der Zugänglichkeit von ÖNORMen besteht kein Unterschied zwischen der geltenden Fassung und nicht mehr geltenden Fassungen; ein Verweis auf eine nicht mehr geltende Fassung ist daher rechtlich möglich
§ 30 MRG
Der VwGH hat iZm den Kriterien des quantitativen Wohnungsbedarfes bzw qualitativen Wohnfehlbestandes ausgesprochen, dass der projektierte Neubau oder Umbau jedenfalls nach Art und Umfang geeignet sein muss, Wohnraum zu schaffen, der der Minderung der in einem bestimmten Ort bestehenden Wohnungsnot ...
§ 10 VVG
Es liegt im Wesen des Vollstreckungsverfahrens, dass Umstände, über die im Titelbescheid rechtskräftig entschieden wurde, bei unverändert gebliebenem Sachverhalt im Vollstreckungsverfahren wegen Rechtskraft des Titelbescheides nicht mehr behandelt werden können
§§ 63 ff AVG, § 18 AVG, § 58 AVG, § 59 AVG
Zur Einbringung einer Berufung ist nur der befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist; Bw kann somit nur der sein, dem der Bescheid wirksam zugestellt oder verkündet worden und für den er auch inhaltlich bestimmt ist

