§ 263 StPO
Bei einer neuen Tatanlastung in der Hauptverhandlung muss der Ankläger einen neuen Verfolgungsantrag stellen
§ 523 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Die Klage setzt begrifflich eine Störung der Ausübung oder eine Bestreitung des Bestands der Servitut voraus
§ 1495 ABGB, § 107 AußStrG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB
§ 1495 ABGB normiert eine Fortlaufshemmung; die Hemmung nach § 1495 Satz 1 ABGB endet mit dem gänzlichen Ende des Obsorgerechts eines Elternteils; § 107 Abs 2 AußStrG spricht zwar nur von der vorläufigen „Einräumung“ der Obsorge; damit ist aber auch die zwingend notwendige Entziehung der ...
§ 94 ABGB
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Teilnahme am weit überdurchschnittlichen Einkommen des Beklagten nach den allgemeinen von der Rsp entwickelten Grundsätzen, und zwar unabhängig davon, wie hoch dieses Einkommen ist
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Die kurze Verjährungsfrist des § 1488 ABGB gilt nur, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung des Rechts widersetzt, was bei einer nicht in Anspruch genommenen Servitut ausgeschlossen ist
§ 60 EheG, § 57 EheG
Nach § 57 EheG verfristete Eheverfehlungen können noch zur Unterstützung eines auf andere, nicht verfristete Eheverfehlungen gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden, wobei diese neuen Eheverfehlungen zwar nicht vollkommen belanglos sein dürfen, für sich allein aber auch für eine ...
§ 94 ABGB, § 231 ABGB nF, § 140 ABGB aF, § 4 EStG
Bei einem selbständig Erwerbstätigen, bei dem eine steuerliche Gewinnermittlung stattfindet, ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten drei der Unterhaltsbemessung vorangehenden Wirtschaftsjahre heranzuziehen, wobei maßgebend ist, ob das in der Vergangenheit ...
§ 11 VersVG, § 12 VersVG, AUVB
Grundsätzlich hängt der Beginn der Verjährungsfrist von der in § 11 VersVG geregelten Fälligkeit ab; wenn aber der Versicherungsnehmer die Beendigung der Erhebungen des Versicherers schuldhaft hindert (vgl auch § 11 Abs 3 VersVG), wozu auch das Unterlassen der Anzeige oder der Mitwirkung bei ...
§ 263 StPO
Bei einer neuen Tatanlastung in der Hauptverhandlung muss der Ankläger einen neuen Verfolgungsantrag stellen
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Die kurze Verjährungsfrist des § 1488 ABGB gilt nur, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung des Rechts widersetzt, was bei einer nicht in Anspruch genommenen Servitut ausgeschlossen ist
§ 523 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Die Klage setzt begrifflich eine Störung der Ausübung oder eine Bestreitung des Bestands der Servitut voraus
§ 60 EheG, § 57 EheG
Nach § 57 EheG verfristete Eheverfehlungen können noch zur Unterstützung eines auf andere, nicht verfristete Eheverfehlungen gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden, wobei diese neuen Eheverfehlungen zwar nicht vollkommen belanglos sein dürfen, für sich allein aber auch für eine ...
§ 1495 ABGB, § 107 AußStrG, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB
§ 1495 ABGB normiert eine Fortlaufshemmung; die Hemmung nach § 1495 Satz 1 ABGB endet mit dem gänzlichen Ende des Obsorgerechts eines Elternteils; § 107 Abs 2 AußStrG spricht zwar nur von der vorläufigen „Einräumung“ der Obsorge; damit ist aber auch die zwingend notwendige Entziehung der ...
§ 94 ABGB, § 231 ABGB nF, § 140 ABGB aF, § 4 EStG
Bei einem selbständig Erwerbstätigen, bei dem eine steuerliche Gewinnermittlung stattfindet, ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten drei der Unterhaltsbemessung vorangehenden Wirtschaftsjahre heranzuziehen, wobei maßgebend ist, ob das in der Vergangenheit ...
§ 94 ABGB
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Teilnahme am weit überdurchschnittlichen Einkommen des Beklagten nach den allgemeinen von der Rsp entwickelten Grundsätzen, und zwar unabhängig davon, wie hoch dieses Einkommen ist
§ 11 VersVG, § 12 VersVG, AUVB
Grundsätzlich hängt der Beginn der Verjährungsfrist von der in § 11 VersVG geregelten Fälligkeit ab; wenn aber der Versicherungsnehmer die Beendigung der Erhebungen des Versicherers schuldhaft hindert (vgl auch § 11 Abs 3 VersVG), wozu auch das Unterlassen der Anzeige oder der Mitwirkung bei ...

