Die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Christine Weinzierl hat verschiedene politische Vorschläge im Steuerrecht analysiert und geprüft, an welche Grenzen blumige Vorstöße stoßen könnten. Der Praxischeck
"Sammelklagen" scheinen gerade bei Massenschadenfällen unausweichlich. Die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene
Das Privatstiftungsgesetz feiert sein 20jähriges Jubiläum, aber nicht alle stimmen in den Jubel mit ein. Die individuelle Auslegung ist Stärke und Schwäche zugleich
Art 24 EuGVVO, Art 6 EuMahnVO, Art 17 EuMahnVO
Art 6 iVm Art 17 EuMahnVO ist dahin auszulegen, dass der Einspruch gegen den europäischen Zahlungsbefehl, in dem der Mangel der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedsstaats nicht geltend gemacht wird, nicht als Einlassung iSd Art 24 EuGVVO angesehen werden kann
In der Praxis wird das Schiedsrechtsänderungsgesetz zwar einige Vorteile bringen, allerdings muss die angestrebte Attraktivitätssteigerung des Schiedsstandorts Österreich angezweifelt werden, meint Anwalt Johannes P. Willheim
Sitftungsexperte Maximilan Eiselsberg hält die Forderungen nach mehr Transparenz bei Privatstiftungen für überzogen, wünscht sich aber einige Korrekturen
Art 5 EuGVVO
Der Dienstleistungsbegriff ist durch Rückgriff auf das übrige Gemeinschaftsrecht so auszulegen, dass er alle Verträge erfasst, die die entgeltliche Herbeiführung eines bestimmten faktischen Erfolgs und in Abgrenzung zum Arbeitsvertrag nicht nur die schlichte Verrichtung einer Tätigkeit zum ...
§§ 7 ff VerwEinzG, § 1425 ABGB, § 17 AußStrG
Nur ein Ausfolgungsantrag nach § 5 Abs 1 VerwEinzG verpflichtet gem § 5 Abs 2 VerwEinzG zur Aufforderung nach § 17 AußStrG
Die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Christine Weinzierl hat verschiedene politische Vorschläge im Steuerrecht analysiert und geprüft, an welche Grenzen blumige Vorstöße stoßen könnten. Der Praxischeck
In der Praxis wird das Schiedsrechtsänderungsgesetz zwar einige Vorteile bringen, allerdings muss die angestrebte Attraktivitätssteigerung des Schiedsstandorts Österreich angezweifelt werden, meint Anwalt Johannes P. Willheim
"Sammelklagen" scheinen gerade bei Massenschadenfällen unausweichlich. Die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene
Sitftungsexperte Maximilan Eiselsberg hält die Forderungen nach mehr Transparenz bei Privatstiftungen für überzogen, wünscht sich aber einige Korrekturen
Das Privatstiftungsgesetz feiert sein 20jähriges Jubiläum, aber nicht alle stimmen in den Jubel mit ein. Die individuelle Auslegung ist Stärke und Schwäche zugleich
Art 5 EuGVVO
Der Dienstleistungsbegriff ist durch Rückgriff auf das übrige Gemeinschaftsrecht so auszulegen, dass er alle Verträge erfasst, die die entgeltliche Herbeiführung eines bestimmten faktischen Erfolgs und in Abgrenzung zum Arbeitsvertrag nicht nur die schlichte Verrichtung einer Tätigkeit zum ...
Art 24 EuGVVO, Art 6 EuMahnVO, Art 17 EuMahnVO
Art 6 iVm Art 17 EuMahnVO ist dahin auszulegen, dass der Einspruch gegen den europäischen Zahlungsbefehl, in dem der Mangel der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedsstaats nicht geltend gemacht wird, nicht als Einlassung iSd Art 24 EuGVVO angesehen werden kann
§§ 7 ff VerwEinzG, § 1425 ABGB, § 17 AußStrG
Nur ein Ausfolgungsantrag nach § 5 Abs 1 VerwEinzG verpflichtet gem § 5 Abs 2 VerwEinzG zur Aufforderung nach § 17 AußStrG

