Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 5 Abs 2 StVO, § 99 Abs 1 lit b StVO, § 3 VStG
Im Hinblick auf das situationsbezogene Verhalten bestand keine Veranlassung, über die Zurechnungsfähigkeit ein ärztliches Sachverständigengutachten einzuholen
§ 15 Abs 2 GehG, § 151 Abs 2 K-DRG
Sind die Überstunden mit rechtskräftigem Bescheid pauschaliert, so kann die Behörde entweder jederzeit zu Einzelverrechnung übergehen oder bei maßgeblicher Änderung des Sachverhaltes die Pauschalierung neu vornehmen
Art 131 B-VG, § 33a VwGG, § 58 VwGG, §§ 47 ff VwGG
Gem § 58 Abs 1 VwGG hat jede Partei den ihr im Verfahren vor dem VwGH erwachsenden Aufwand selbst zu tragen; ein Kostenzuspruch findet daher nicht statt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 27 StGB, § 6 GehG
Fällt das Strafurteil, das zu einem Amtsverlust gem § 27 StGB geführt hat, nachträglich weg, so fällt auch der Amtsverlust rückwirkend weg und das Gehalt ist unter Anrechnung etwaiger Vorteile nachzuzahlen
Art 132 B-VG, § 36 VwGG
Erst nach Aufhebung des nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist nachgeholten Bescheides wegen Unzuständigkeit ist die Berufungsbehörde zur Entscheidung in der Verwaltungssache wieder zuständig
Art 131 B-VG, § 28 VwGG
Bei der behaupteten Verletzung des Rechtes auf richtige Anwendung des § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich nicht um einen Beschwerdepunkt (nach der hg Rsp genügt zur Bezeichnung des Beschwerdepunktes ein bloßes Gesetzeszitat nämlich nicht), sondern um einen Beschwerdegrund, der nur iVm der ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 5 Abs 2 StVO, § 99 Abs 1 lit b StVO, § 3 VStG
Im Hinblick auf das situationsbezogene Verhalten bestand keine Veranlassung, über die Zurechnungsfähigkeit ein ärztliches Sachverständigengutachten einzuholen
§ 27 StGB, § 6 GehG
Fällt das Strafurteil, das zu einem Amtsverlust gem § 27 StGB geführt hat, nachträglich weg, so fällt auch der Amtsverlust rückwirkend weg und das Gehalt ist unter Anrechnung etwaiger Vorteile nachzuzahlen
§ 15 Abs 2 GehG, § 151 Abs 2 K-DRG
Sind die Überstunden mit rechtskräftigem Bescheid pauschaliert, so kann die Behörde entweder jederzeit zu Einzelverrechnung übergehen oder bei maßgeblicher Änderung des Sachverhaltes die Pauschalierung neu vornehmen
Art 132 B-VG, § 36 VwGG
Erst nach Aufhebung des nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist nachgeholten Bescheides wegen Unzuständigkeit ist die Berufungsbehörde zur Entscheidung in der Verwaltungssache wieder zuständig
Art 131 B-VG, § 33a VwGG, § 58 VwGG, §§ 47 ff VwGG
Gem § 58 Abs 1 VwGG hat jede Partei den ihr im Verfahren vor dem VwGH erwachsenden Aufwand selbst zu tragen; ein Kostenzuspruch findet daher nicht statt
Art 131 B-VG, § 28 VwGG
Bei der behaupteten Verletzung des Rechtes auf richtige Anwendung des § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich nicht um einen Beschwerdepunkt (nach der hg Rsp genügt zur Bezeichnung des Beschwerdepunktes ein bloßes Gesetzeszitat nämlich nicht), sondern um einen Beschwerdegrund, der nur iVm der ...

