§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 2 FLAG
Die Familienbeihilfe ist nur so lange anzurechnen, als sie tatsächlich gewährt wird; selbst im Fall der Gewährung von Familienbeihilfe ist niemals die gesamte Familienbeihilfe, sondern nur insoweit anzurechnen, dass der Unterhaltspflichtige für die Hälfte des von ihm gezahlten Unterhalts ...
§ 915 ABGB, § 1353 ABGB
Eine Bürgschaft für Mietzinsrückstände umfasst auch das nach Beendigung des Bestandverhältnisses auf bereicherungsrechtlicher Grundlage geschuldete Benützungsentgelt
§§ 922 ff ABGB, § 932 ABGB, § 933a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1323 ABGB
Planungsmängel sind idR nicht verbesserbar; es kann aber der Ersatz von Mangelfolgeschäden gefordert werden
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Die Nichtbeachtung von Ampelsignalen und Hinweisschildern stellen haftungsbegründende Sorgfaltsverstöße dar
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF
Reale Aufwendungen wie die Zinszahlungen für die Kreditfinanzierung von vermieteten Eigentumswohnungen sind neben der linearen AfA von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen
§ 1029 ABGB
Der Dritte kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der Handelnde tatsächlich eine entsprechende Vertretungsmacht hatte
§ 1304 ABGB
Bei der Verschuldensteilung kommt es va auf die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahren, auf die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs und auf den Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers an
§§ 1295 ff ABGB, BauKG, ASchG, §§ 1165 ff ABGB
Die Bauaufsicht erfolgt ausschließlich im Interesse des (dafür zahlenden) Bauherrn und soll diesen vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF, § 2 FLAG
Die Familienbeihilfe ist nur so lange anzurechnen, als sie tatsächlich gewährt wird; selbst im Fall der Gewährung von Familienbeihilfe ist niemals die gesamte Familienbeihilfe, sondern nur insoweit anzurechnen, dass der Unterhaltspflichtige für die Hälfte des von ihm gezahlten Unterhalts ...
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB nF
Reale Aufwendungen wie die Zinszahlungen für die Kreditfinanzierung von vermieteten Eigentumswohnungen sind neben der linearen AfA von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen
§ 915 ABGB, § 1353 ABGB
Eine Bürgschaft für Mietzinsrückstände umfasst auch das nach Beendigung des Bestandverhältnisses auf bereicherungsrechtlicher Grundlage geschuldete Benützungsentgelt
§ 1029 ABGB
Der Dritte kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der Handelnde tatsächlich eine entsprechende Vertretungsmacht hatte
§§ 922 ff ABGB, § 932 ABGB, § 933a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1323 ABGB
Planungsmängel sind idR nicht verbesserbar; es kann aber der Ersatz von Mangelfolgeschäden gefordert werden
§ 1304 ABGB
Bei der Verschuldensteilung kommt es va auf die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahren, auf die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs und auf den Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers an
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Die Nichtbeachtung von Ampelsignalen und Hinweisschildern stellen haftungsbegründende Sorgfaltsverstöße dar
§§ 1295 ff ABGB, BauKG, ASchG, §§ 1165 ff ABGB
Die Bauaufsicht erfolgt ausschließlich im Interesse des (dafür zahlenden) Bauherrn und soll diesen vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen

