Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rsp des VwGH Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen
Nach der Jud des EGMR kann das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ein Absehen von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung rechtfertigen; demnach kann der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung im Anwendungsbereich des VwGVG etwa in Fällen gerechtfertigt sein, in denen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nur wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung dem Gesetz gemäß ausgeführt ist, wenn also das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhalts als unrichtig bekämpft wird, kann das Berufungsgericht auf den Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen ...
Die Bestimmung des § 9 Abs 2 VStG gibt - selbst wenn man deren subsidiäre Anwendung unterstellte - keinerlei Anlass für die Annahme, die gewerberechtlichen Geschäftsführer getrennter Geschäftsbereiche eines Unternehmens könnten untereinander Vereinbarungen über die Grenzen ihrer ...
Als Hindernis ist jenes Ereignis zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat; wann der Wegfall des Hindernisses in diesem Sinn anzunehmen ist, obliegt der einzelfallbezogenen Beurteilung
Qualifiziert die Klägerin ihren Anspruch ausdrücklich als Masseforderung und begehrt Zahlung aus der Masse, ist der Rechtsweg zulässig; ob das Klagebegehren materiell berechtigt ist, ist für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht maßgeblich
Werden für den eingeklagten Anspruch schlüssige rechtserzeugende Tatsachen nicht angegeben und lässt sich auch durch richterliche Anleitung (§§ 182, 182a ZPO) eine solche Angabe nicht erreichen, ist die Klage wegen Unschlüssigkeit abzuweisen
Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rsp des VwGH Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen
Die Bestimmung des § 9 Abs 2 VStG gibt - selbst wenn man deren subsidiäre Anwendung unterstellte - keinerlei Anlass für die Annahme, die gewerberechtlichen Geschäftsführer getrennter Geschäftsbereiche eines Unternehmens könnten untereinander Vereinbarungen über die Grenzen ihrer ...
Nach der Jud des EGMR kann das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ein Absehen von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung rechtfertigen; demnach kann der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung im Anwendungsbereich des VwGVG etwa in Fällen gerechtfertigt sein, in denen ...
Als Hindernis ist jenes Ereignis zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat; wann der Wegfall des Hindernisses in diesem Sinn anzunehmen ist, obliegt der einzelfallbezogenen Beurteilung
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Qualifiziert die Klägerin ihren Anspruch ausdrücklich als Masseforderung und begehrt Zahlung aus der Masse, ist der Rechtsweg zulässig; ob das Klagebegehren materiell berechtigt ist, ist für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht maßgeblich
Nur wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung dem Gesetz gemäß ausgeführt ist, wenn also das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhalts als unrichtig bekämpft wird, kann das Berufungsgericht auf den Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen ...
Werden für den eingeklagten Anspruch schlüssige rechtserzeugende Tatsachen nicht angegeben und lässt sich auch durch richterliche Anleitung (§§ 182, 182a ZPO) eine solche Angabe nicht erreichen, ist die Klage wegen Unschlüssigkeit abzuweisen

