§ 38 Stmk BauG
Die Erteilung einer Benützungsbewilligung saniert nicht eine etwaige Konsenswidrigkeit
§ 21 VStG aF
Von geringem Verschulden iSd § 21 VStG aF ist nur dann zu sprechen, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt
§ 9 ZustG, § 268 ABGB, § 9 AVG
Keine Heilung des Zustellmangels, wenn dem Sachwalter lediglich Kopien der dem Bf persönlich zugestellten Originaldokumente zur Kenntnis übermittelt wurden
Keine Strafe für weniger schweren Amtsmissbrauch
§ 33 StROG, § 8 Abs 2 StROG, § 4 Z 44 Stmk BauG, § 29 Stmk BauG
Im Fall der Abweisung eines Bauansuchens kann zweifelhaft sein, ob über das Bauansuchen entschieden wurde; das Bauansuchen bildet im Zweifel ein unteilbares Ganzes
§ 56 AVG, § 9 ZustG
Ein Feststellungsinteresse fehlt, wenn die strittige Rechtsfrage in einem anderen gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren geklärt werden kann; ein derartiges Verfahren ist schon mit dem durch den Rechtsvertreter gestellten Zustellantrag eröffnet
Durch Konkurrenzverbote versuchen Arbeitgeber zu verhindern, dass wichtiges Know-how an Mittbewerber geht
Obwohl Sperre sie nicht verringert, müssen Overhead-Kosten eingerechnet werden
§ 38 Stmk BauG
Die Erteilung einer Benützungsbewilligung saniert nicht eine etwaige Konsenswidrigkeit
§ 33 StROG, § 8 Abs 2 StROG, § 4 Z 44 Stmk BauG, § 29 Stmk BauG
Im Fall der Abweisung eines Bauansuchens kann zweifelhaft sein, ob über das Bauansuchen entschieden wurde; das Bauansuchen bildet im Zweifel ein unteilbares Ganzes
§ 21 VStG aF
Von geringem Verschulden iSd § 21 VStG aF ist nur dann zu sprechen, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt
§ 56 AVG, § 9 ZustG
Ein Feststellungsinteresse fehlt, wenn die strittige Rechtsfrage in einem anderen gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren geklärt werden kann; ein derartiges Verfahren ist schon mit dem durch den Rechtsvertreter gestellten Zustellantrag eröffnet
§ 9 ZustG, § 268 ABGB, § 9 AVG
Keine Heilung des Zustellmangels, wenn dem Sachwalter lediglich Kopien der dem Bf persönlich zugestellten Originaldokumente zur Kenntnis übermittelt wurden
Durch Konkurrenzverbote versuchen Arbeitgeber zu verhindern, dass wichtiges Know-how an Mittbewerber geht
Keine Strafe für weniger schweren Amtsmissbrauch
Obwohl Sperre sie nicht verringert, müssen Overhead-Kosten eingerechnet werden

