§ 1120 ABGB, § 2 MRG, § 37 MRG
Wird eine Liegenschaft, auf der sich ein Bestandobjekt befindet, veräußert, tritt der Erwerber zufolge § 1120 ABGB in die Position des Bestandgebers ein; im Anwendungsbereich des MRG normiert § 2 Abs 1 Satz 4 MRG den Eintritt des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters in den Mietvertrag; ab ...
§ 14 WEG, § 182 AußStrG
Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung darüber ist die Zustimmung der Erben erforderlich
§ 1037 ABGB, § 1301 ABGB, § 1302 ABGB, §§ 17 ff ZPO, § 21 ZPO, § 896 ABGB
Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gem § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten ...
§§ 1295 ff ABGB, § 411 ZPO
Die vom Schädiger angestrebte Bindungswirkung eines Freispruchs würde bedeuten, dass der Geschädigte durch ein Verfahren, dem er nicht beigezogen wurde, seiner Ansprüche verlustig gehen könnte; eine solche Bindung wäre ihrerseits grundrechtswidrig
§ 16 WEG 2002
Je geringer die Inanspruchnahme allgemeiner Teile, umso geringere Anforderungen sind an die Wichtigkeit des Interesses zu stellen
Art XLII EGZPO, § 1435 ABGB, § 1042 ABGB
Sowohl Bereicherungsgläubiger nach § 1435 ABGB als auch Gläubiger eines Verwendungsanspruchs können zur Auskunftserteilung verpflichtet sein; die Behauptung, ein Bereicherungsschuldner sei materiellrechtlich niemals zur Auskunftserteilung verpflichtet, trifft daher in dieser Allgemeinheit nicht ...
§ 1168a ABGB, §§ 1165 ff ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1301 ABGB, § 1302 ABGB
Wäre im Zuge der Kooperation die Untauglichkeit des bestellten Produkts erkennbar gewesen, dann haften die Unternehmer für die Warnpflichtverletzung solidarisch, wenn ihr Anteil am Gesamtschaden nicht erkennbar ist
§ 1325 ABGB
Keineswegs ist jetzt ein höherer Schmerzengeldbetrag deshalb zuzusprechen, weil der Verletzte in der Zukunft unfallskausale Schmerzen zu erleiden haben wird
§ 1120 ABGB, § 2 MRG, § 37 MRG
Wird eine Liegenschaft, auf der sich ein Bestandobjekt befindet, veräußert, tritt der Erwerber zufolge § 1120 ABGB in die Position des Bestandgebers ein; im Anwendungsbereich des MRG normiert § 2 Abs 1 Satz 4 MRG den Eintritt des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters in den Mietvertrag; ab ...
§ 16 WEG 2002
Je geringer die Inanspruchnahme allgemeiner Teile, umso geringere Anforderungen sind an die Wichtigkeit des Interesses zu stellen
§ 14 WEG, § 182 AußStrG
Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung darüber ist die Zustimmung der Erben erforderlich
Art XLII EGZPO, § 1435 ABGB, § 1042 ABGB
Sowohl Bereicherungsgläubiger nach § 1435 ABGB als auch Gläubiger eines Verwendungsanspruchs können zur Auskunftserteilung verpflichtet sein; die Behauptung, ein Bereicherungsschuldner sei materiellrechtlich niemals zur Auskunftserteilung verpflichtet, trifft daher in dieser Allgemeinheit nicht ...
§ 1037 ABGB, § 1301 ABGB, § 1302 ABGB, §§ 17 ff ZPO, § 21 ZPO, § 896 ABGB
Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gem § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten ...
§ 1168a ABGB, §§ 1165 ff ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1301 ABGB, § 1302 ABGB
Wäre im Zuge der Kooperation die Untauglichkeit des bestellten Produkts erkennbar gewesen, dann haften die Unternehmer für die Warnpflichtverletzung solidarisch, wenn ihr Anteil am Gesamtschaden nicht erkennbar ist
§§ 1295 ff ABGB, § 411 ZPO
Die vom Schädiger angestrebte Bindungswirkung eines Freispruchs würde bedeuten, dass der Geschädigte durch ein Verfahren, dem er nicht beigezogen wurde, seiner Ansprüche verlustig gehen könnte; eine solche Bindung wäre ihrerseits grundrechtswidrig
§ 1325 ABGB
Keineswegs ist jetzt ein höherer Schmerzengeldbetrag deshalb zuzusprechen, weil der Verletzte in der Zukunft unfallskausale Schmerzen zu erleiden haben wird

