§ 102 ArbVG, § 1153 ABGB, § 228 ZPO
Aus der Androhung verschärfter disziplinärer Maßnahmen ergibt sich noch nicht zwingend, dass die Intention der Verwarnung jedenfalls eine Bestrafung sei; der Ausspruch einer schriftlichen Verwarnung anstatt einer mündlichen dient im Wesentlichen Beweiszwecken; selbst wenn die schriftliche ...
§ 57 Abs 2 StPO
Ein vom Verurteilten ohne Anwesenheit seines Verteidigers mündlich abgegebener Rechtsmittelverzicht ist unwirksam; das Erfordernis der Anwesenheit des Verteidigers gilt jedoch nicht für schriftliche Rechtsmittelverzichte
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Nach der jüngeren Rsp des OGH ist für den Beginn des Fristenlaufs des § 1488 ABGB nicht darauf abzustellen, ob der Verpflichtete die Absicht hatte, die Rechtsausübung durch den Berechtigten unmöglich zu machen oder zu beeinträchtigen; die jüngere Rsp des OGH stellt für den Beginn des ...
§ 180 ABGB nF
Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden; auch wenn das Gesetz keine näheren Kriterien dafür ...
§ 10 MSchG
Ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt
Art XLII EGZPO
Einem erbantrittserklärten Erben steht (idR) vor Einantwortung ein Manifestationsanspruch iSd Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO im eigenen Namen nicht zu
§ 364 ABGB
Bei der Beurteilung, ob die ortsübliche Nutzung der Nachbarliegenschaft wesentlich beeinträchtigt ist, ist nicht auf eine besondere Empfindlichkeit der betroffenen Person, sondern auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks abzustellen; ist die ...
Art XII Z 3 EGUStG
Schlagworte: Schadenersatz, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rückforderung, Wegfall der Unternehmereigenschaft
Art XII Z 3 EGUStG ist eine Bestimmung bürgerlich-rechtlicher Natur; auch nach Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit kann ein Leistungsbezug noch das Unternehmen betreffen und zum Vorsteuerabzug berechtigen
§ 102 ArbVG, § 1153 ABGB, § 228 ZPO
Aus der Androhung verschärfter disziplinärer Maßnahmen ergibt sich noch nicht zwingend, dass die Intention der Verwarnung jedenfalls eine Bestrafung sei; der Ausspruch einer schriftlichen Verwarnung anstatt einer mündlichen dient im Wesentlichen Beweiszwecken; selbst wenn die schriftliche ...
§ 10 MSchG
Ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt
§ 57 Abs 2 StPO
Ein vom Verurteilten ohne Anwesenheit seines Verteidigers mündlich abgegebener Rechtsmittelverzicht ist unwirksam; das Erfordernis der Anwesenheit des Verteidigers gilt jedoch nicht für schriftliche Rechtsmittelverzichte
Art XLII EGZPO
Einem erbantrittserklärten Erben steht (idR) vor Einantwortung ein Manifestationsanspruch iSd Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO im eigenen Namen nicht zu
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Nach der jüngeren Rsp des OGH ist für den Beginn des Fristenlaufs des § 1488 ABGB nicht darauf abzustellen, ob der Verpflichtete die Absicht hatte, die Rechtsausübung durch den Berechtigten unmöglich zu machen oder zu beeinträchtigen; die jüngere Rsp des OGH stellt für den Beginn des ...
§ 364 ABGB
Bei der Beurteilung, ob die ortsübliche Nutzung der Nachbarliegenschaft wesentlich beeinträchtigt ist, ist nicht auf eine besondere Empfindlichkeit der betroffenen Person, sondern auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks abzustellen; ist die ...
§ 180 ABGB nF
Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden; auch wenn das Gesetz keine näheren Kriterien dafür ...
Art XII Z 3 EGUStG
Schlagworte: Schadenersatz, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rückforderung, Wegfall der Unternehmereigenschaft
Art XII Z 3 EGUStG ist eine Bestimmung bürgerlich-rechtlicher Natur; auch nach Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit kann ein Leistungsbezug noch das Unternehmen betreffen und zum Vorsteuerabzug berechtigen

