§ 106 JN
Die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist für einen Erbprätendenten nicht schon dann unmöglich, wenn ausländischen Behörden für diesen gegenüber dem vom österreichischen Nachlassgericht anzuwendenden materiellen Recht ungünstigere Rechtsnormen anzuwenden hätten; die Festlegung bestimmter ...
§§ 19 ff JN
Wird ein Befangenheitsgrund in einer mündlichen Verhandlung bekannt, so hat die Partei in dieser sofort den Ablehnungsantrag zu stellen
§ 8 ASVG, § 236 ASVG, § 617 ASVG
Zeiten der Teilversicherung nach § 8 Abs 1 Z 2 lit b ASVG infolge des Bezugs von Arbeitslosengeld, Krankengeld bzw infolge des Fehlens eines Anspruchs auf Notstandshilfe mangels Notlage (§ 34 Abs 1 AlVG) können für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs 4 Z 1 lit a ASVG nicht herangezogen ...
§ 23 Abs 2 PSG, § 23 Abs 2 Satz 2 PSG, § 15 Abs 2 PSG, Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Privatstiftungsgesetz, Budgetbegleitgesetz 2011, Privatstiftung, Stiftungsvorstand, Stiftungsprüfer, Aufsichtsrat, Begünstigte, Beirat, aufsichtsratsähnlicher Beirat, Unvereinbarkeitsbestimmung, Abberufung, Zustimmung, Stiftungsurkun
Die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG ist auch auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat anzuwenden; die Installierung eines nur mit Begünstigten besetzten Beirates einer Privatstiftung, dem die Befugnis zur Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes ohne Beschränkung ...
§ 123 AußStrG, § 568 ABGB
Der Hinweis in einem Sachwalterbestellungsbeschluss, dass die betroffene Person ihren letzten Willen nur mündlich vor dem Gericht oder einem Notar erklären kann, ist als Anordnung iSd § 568 ABGB zu verstehen
§ 5 KBGG
Die Regelung des § 5 Abs 4 KBGG, dass Kinderbetreuungsgeld jeweils nur in Blöcken von mindestens zwei Monaten beansprucht werden kann, bedeutet keine generelle Ausweitung der Mindestbezugsdauer für alle Eltern
§ 19d AZG
Von § 19d Abs 6 AZG sind grundsätzlich die gesamten Entgelt- und Arbeitsbedingungen erfasst; bei der Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten sind dieselben Grundsätze anzuwenden, wie sie auch für Vollzeitbeschäftigte gelten; insbesondere ist bei unternehmensinternen Zulagen, umgerechnet auf die ...
KartG, §§ 19 ff JN
Im kartellgerichtlichen Verfahren sind sowohl in Betreff der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden
§ 106 JN
Die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist für einen Erbprätendenten nicht schon dann unmöglich, wenn ausländischen Behörden für diesen gegenüber dem vom österreichischen Nachlassgericht anzuwendenden materiellen Recht ungünstigere Rechtsnormen anzuwenden hätten; die Festlegung bestimmter ...
§ 123 AußStrG, § 568 ABGB
Der Hinweis in einem Sachwalterbestellungsbeschluss, dass die betroffene Person ihren letzten Willen nur mündlich vor dem Gericht oder einem Notar erklären kann, ist als Anordnung iSd § 568 ABGB zu verstehen
§§ 19 ff JN
Wird ein Befangenheitsgrund in einer mündlichen Verhandlung bekannt, so hat die Partei in dieser sofort den Ablehnungsantrag zu stellen
§ 5 KBGG
Die Regelung des § 5 Abs 4 KBGG, dass Kinderbetreuungsgeld jeweils nur in Blöcken von mindestens zwei Monaten beansprucht werden kann, bedeutet keine generelle Ausweitung der Mindestbezugsdauer für alle Eltern
§ 8 ASVG, § 236 ASVG, § 617 ASVG
Zeiten der Teilversicherung nach § 8 Abs 1 Z 2 lit b ASVG infolge des Bezugs von Arbeitslosengeld, Krankengeld bzw infolge des Fehlens eines Anspruchs auf Notstandshilfe mangels Notlage (§ 34 Abs 1 AlVG) können für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs 4 Z 1 lit a ASVG nicht herangezogen ...
§ 19d AZG
Von § 19d Abs 6 AZG sind grundsätzlich die gesamten Entgelt- und Arbeitsbedingungen erfasst; bei der Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten sind dieselben Grundsätze anzuwenden, wie sie auch für Vollzeitbeschäftigte gelten; insbesondere ist bei unternehmensinternen Zulagen, umgerechnet auf die ...
§ 23 Abs 2 PSG, § 23 Abs 2 Satz 2 PSG, § 15 Abs 2 PSG, Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Privatstiftungsgesetz, Budgetbegleitgesetz 2011, Privatstiftung, Stiftungsvorstand, Stiftungsprüfer, Aufsichtsrat, Begünstigte, Beirat, aufsichtsratsähnlicher Beirat, Unvereinbarkeitsbestimmung, Abberufung, Zustimmung, Stiftungsurkun
Die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG ist auch auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat anzuwenden; die Installierung eines nur mit Begünstigten besetzten Beirates einer Privatstiftung, dem die Befugnis zur Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes ohne Beschränkung ...
KartG, §§ 19 ff JN
Im kartellgerichtlichen Verfahren sind sowohl in Betreff der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden

