Veranstalter auf öffentlichem Grund hat Hausrecht
Die immer intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken durch Unternehmen und Private wirft eine Reihe urheberrechtlicher Sonderprobleme auf. Die Netzwerke selbst spendieren sich in ihren AGB oft sehr weitreichende Verwertungsrechte für Bilder, die User bereitstellen
Im Verbraucherrecht stehen Änderungen an. Die wichtigsten Tipps für Unternehmer
§ 35 EO, § 94 ABGB
Betrifft die Exekutionsführung (hier: auf Unterhalt) nur einen (zeitlich begrenzten) Teil der Judikatsschuld, so entfaltet ein Urteil im Oppositionsverfahren auch nur für die vom Inhalt der Exekutionsbewilligung umfassten Forderungsteile Rechtskraft- und Bindungswirkung
In Österreich werden Täter oft wegen geringer Straftaten jahrelang eingesperrt, wenn eine psychische Krankheit attestiert wird
Eine Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH könnte zu Verschärfungen bei wasserrechtlichen Genehmigungen führen
§ 293 EO § 2d AVRAG
Das Aufrechnungsverbot des § 293 EO gilt auch für Forderungen auf Rückersatz von Ausbildungskosten gem § 2d AVRAG
§ 530 ZPO, § 534 ZPO
Jede einzelne neue Tatsache bzw jedes einzelne neue Beweismittel ist gesondert auf ihre bzw seine Tauglichkeit als Wiederaufnahmsgrund und auf die Einhaltung der Frist gem § 534 Abs 2 Z 4 ZPO zu prüfen; bereits ein berechtigter und fristgerechter Wiederaufnahmsgrund reicht für die Bewilligung der ...
Veranstalter auf öffentlichem Grund hat Hausrecht
In Österreich werden Täter oft wegen geringer Straftaten jahrelang eingesperrt, wenn eine psychische Krankheit attestiert wird
Die immer intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken durch Unternehmen und Private wirft eine Reihe urheberrechtlicher Sonderprobleme auf. Die Netzwerke selbst spendieren sich in ihren AGB oft sehr weitreichende Verwertungsrechte für Bilder, die User bereitstellen
Eine Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH könnte zu Verschärfungen bei wasserrechtlichen Genehmigungen führen
Im Verbraucherrecht stehen Änderungen an. Die wichtigsten Tipps für Unternehmer
§ 293 EO § 2d AVRAG
Das Aufrechnungsverbot des § 293 EO gilt auch für Forderungen auf Rückersatz von Ausbildungskosten gem § 2d AVRAG
§ 35 EO, § 94 ABGB
Betrifft die Exekutionsführung (hier: auf Unterhalt) nur einen (zeitlich begrenzten) Teil der Judikatsschuld, so entfaltet ein Urteil im Oppositionsverfahren auch nur für die vom Inhalt der Exekutionsbewilligung umfassten Forderungsteile Rechtskraft- und Bindungswirkung
§ 530 ZPO, § 534 ZPO
Jede einzelne neue Tatsache bzw jedes einzelne neue Beweismittel ist gesondert auf ihre bzw seine Tauglichkeit als Wiederaufnahmsgrund und auf die Einhaltung der Frist gem § 534 Abs 2 Z 4 ZPO zu prüfen; bereits ein berechtigter und fristgerechter Wiederaufnahmsgrund reicht für die Bewilligung der ...

