§ 49 EheG
Bei der Zufügung körperlicher Gewalt kommt es - anders als beim ebenfalls genannten „schweren“ seelischen Leid - auf die Schwere der Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an; das gewalttätige Verhalten eines Ehegatten kann auch nicht als bloß „milieubedingte Entgleisung“ entschuldigt ...
§ 97 ABGB
Ein Zufahrtsweg ist vom Schutzbereich des § 97 ABGB jedenfalls dann umfasst, wenn dieser Zugang essentielle Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnmöglichkeit darstellt; auch der zum Haus gehörige Garten ist als Teil der Ehewohnung aufzufassen, wenn er den Bedürfnissen der Ehegatten gedient ...
§ 32 MRG
Ein für den Gekündigten unerschwinglicher Mietzins nimmt zwar den angebotenen Räumen den Charakter eines entsprechenden Ersatzes; eine erhebliche Verschiedenheit des für die gekündigte und die angebotene Wohnung zu zahlenden Mietzinses für sich genommen ist jedoch noch kein Hindernis, wenn der ...
§ 1415 ABGB, § 1416 ABGB
Die allg Grundsätze für die Anrechnung von Mietzinszahlungen auf Mietzinsforderungen und damit verbundene Verzugszinsenforderungen haben auch für den Fall der Wohnungsmiete Geltung; eine Mietvertragsbestimmung des Inhalts: „Im Falle einer nicht vollständigen Entrichtung des Mietzinses … ...
§ 60 EheG, § 49 EheG
Anders als im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein überwiegendes Verschulden nicht schon bei mehr als 50 %-Überwiegen anzunehmen
§ 447 ABGB, §§ 466a ff ABGB, § 1118 ABGB, § 30 Abs 2 Z 1 MRG
Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, sich aus der Pfandsache zu befriedigen; dies gilt auch für eine vom Mieter geleistete Kaution
§ 30 MRG
Den Nachweis für das Fehlen der regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken hat der Vermieter zu erbringen (die besondere Fallgestaltung lässt es hier gut vertreten, unabhängig von dem Umstand, dass zwei Mietverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit anzunehmen)
§ 838a ABGB, § 830 ABGB, § 839 ABGB
Einem Begehren auf Herausgabe der gemeinschaftlichen Sachen zum Zweck der Verwertung eines Anteils am Gemeinschaftseigentum selbst fehlt der bereits im Text des § 838a ABGB geforderte und in den Materialien zusätzlich betonte unmittelbare Zusammenhang von Rechten und Pflichten der Teilhaber mit ...
§ 49 EheG
Bei der Zufügung körperlicher Gewalt kommt es - anders als beim ebenfalls genannten „schweren“ seelischen Leid - auf die Schwere der Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an; das gewalttätige Verhalten eines Ehegatten kann auch nicht als bloß „milieubedingte Entgleisung“ entschuldigt ...
§ 60 EheG, § 49 EheG
Anders als im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein überwiegendes Verschulden nicht schon bei mehr als 50 %-Überwiegen anzunehmen
§ 97 ABGB
Ein Zufahrtsweg ist vom Schutzbereich des § 97 ABGB jedenfalls dann umfasst, wenn dieser Zugang essentielle Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnmöglichkeit darstellt; auch der zum Haus gehörige Garten ist als Teil der Ehewohnung aufzufassen, wenn er den Bedürfnissen der Ehegatten gedient ...
§ 447 ABGB, §§ 466a ff ABGB, § 1118 ABGB, § 30 Abs 2 Z 1 MRG
Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, sich aus der Pfandsache zu befriedigen; dies gilt auch für eine vom Mieter geleistete Kaution
§ 32 MRG
Ein für den Gekündigten unerschwinglicher Mietzins nimmt zwar den angebotenen Räumen den Charakter eines entsprechenden Ersatzes; eine erhebliche Verschiedenheit des für die gekündigte und die angebotene Wohnung zu zahlenden Mietzinses für sich genommen ist jedoch noch kein Hindernis, wenn der ...
§ 30 MRG
Den Nachweis für das Fehlen der regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken hat der Vermieter zu erbringen (die besondere Fallgestaltung lässt es hier gut vertreten, unabhängig von dem Umstand, dass zwei Mietverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit anzunehmen)
§ 1415 ABGB, § 1416 ABGB
Die allg Grundsätze für die Anrechnung von Mietzinszahlungen auf Mietzinsforderungen und damit verbundene Verzugszinsenforderungen haben auch für den Fall der Wohnungsmiete Geltung; eine Mietvertragsbestimmung des Inhalts: „Im Falle einer nicht vollständigen Entrichtung des Mietzinses … ...
§ 838a ABGB, § 830 ABGB, § 839 ABGB
Einem Begehren auf Herausgabe der gemeinschaftlichen Sachen zum Zweck der Verwertung eines Anteils am Gemeinschaftseigentum selbst fehlt der bereits im Text des § 838a ABGB geforderte und in den Materialien zusätzlich betonte unmittelbare Zusammenhang von Rechten und Pflichten der Teilhaber mit ...

