§ 5 GBG, § 88 EO
Bei Einverleibung eines Zwangspfandrechtes kann für die Nebenforderungen auf die Exekutionsbewilligung verwiesen werden
§ 983 ABGB
Die schleppende Zahlung von Kreditraten geht als möglicher wichtiger Grund zur Fälligstellung des Kredites nicht deswegen verloren, weil der Kreditgeber lange Geduld hat
§§ 1165 ff ABGB, § 1168a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Schlagworte: Werkvertrag, Warnpflicht, Schadenersatz, Schadensteilung
Der Werkunternehmer muss auch einen sachkundigen Werkbesteller warnen
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Die Anrechnung eines Vorteils muss dem Zweck des Schadenersatzes entsprechen und soll nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen; sie hat daher nicht mechanisch zu erfolgen
§ 521 ABGB, § 3 GBG, § 2 WEG, § 5 WEG
An (einzelnen) Miteigentumsanteilen kann die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts nur begründet werden, wenn das Wohnungseigentum im Grundbuch einverleibt ist oder gleichzeitig einverleibt wird
§ 932 ABGB, §§ 922 ff ABGB
Auch ohne Einräumung einer Verbesserungsmöglichkeit kann der Übernehmer vom Veräußerer jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung“ eingeräumt worden wäre
§§ 1295 ff ABGB, § 1302 ABGB
Kumulative Kausalität führt zur solidarischen Haftung der Schädiger
§§ 1295 ff ABGB
Die Vorteilsanrechnung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ein schädigendes Ereignis dem Geschädigten auch Vorteile bringen kann
§ 5 GBG, § 88 EO
Bei Einverleibung eines Zwangspfandrechtes kann für die Nebenforderungen auf die Exekutionsbewilligung verwiesen werden
§ 521 ABGB, § 3 GBG, § 2 WEG, § 5 WEG
An (einzelnen) Miteigentumsanteilen kann die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts nur begründet werden, wenn das Wohnungseigentum im Grundbuch einverleibt ist oder gleichzeitig einverleibt wird
§ 983 ABGB
Die schleppende Zahlung von Kreditraten geht als möglicher wichtiger Grund zur Fälligstellung des Kredites nicht deswegen verloren, weil der Kreditgeber lange Geduld hat
§ 932 ABGB, §§ 922 ff ABGB
Auch ohne Einräumung einer Verbesserungsmöglichkeit kann der Übernehmer vom Veräußerer jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung“ eingeräumt worden wäre
§§ 1165 ff ABGB, § 1168a ABGB, §§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Schlagworte: Werkvertrag, Warnpflicht, Schadenersatz, Schadensteilung
Der Werkunternehmer muss auch einen sachkundigen Werkbesteller warnen
§§ 1295 ff ABGB, § 1302 ABGB
Kumulative Kausalität führt zur solidarischen Haftung der Schädiger
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB
Die Anrechnung eines Vorteils muss dem Zweck des Schadenersatzes entsprechen und soll nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen; sie hat daher nicht mechanisch zu erfolgen
§§ 1295 ff ABGB
Die Vorteilsanrechnung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ein schädigendes Ereignis dem Geschädigten auch Vorteile bringen kann

