§ 38 AVG
Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, für deren Lösung die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet und daher von ihr bei ihrer Schlussfassung berücksichtigt ...
§ 52 AVG, § 42 VwGG
Selbiges muss auch dann gelten, wenn die Bestellung nur verspätet erfolgt ist
Seit Jahresanfang müssen Unternehmen seelische Belastungen am Arbeitsplatz messen
Große Verlage, die in Österreich juristische Inhalte anbieten, wachsen zurzeit nur noch im digitalen Geschäft. Obwohl berufliche Nutzer noch immer einen ausgeprägten Hang zum bedruckten Papier haben
§ 7 AVG, § 53 AVG
Nur eindeutige Hinweise, dass ein Entscheidungsträger seine vorgefasste Meinung nicht nach Maßgabe der Verfahrensergebnisse zu ändern bereit ist, können seine Unbefangenheit in Zweifel ziehen
"White List" der ESMA macht klar, welches Verhalten keine Angebotspflicht auslöst
Keine Sachwalterschaft nötig: Auch wenn eine psychisch Kranke das Eherecht nicht ganz versteht, kann sie allein Klage erheben
Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit führt den Verwaltungsgerichtshof ab Jahresbeginn auf seine Kernfunktion zurück
§ 38 AVG
Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, für deren Lösung die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet und daher von ihr bei ihrer Schlussfassung berücksichtigt ...
§ 7 AVG, § 53 AVG
Nur eindeutige Hinweise, dass ein Entscheidungsträger seine vorgefasste Meinung nicht nach Maßgabe der Verfahrensergebnisse zu ändern bereit ist, können seine Unbefangenheit in Zweifel ziehen
§ 52 AVG, § 42 VwGG
Selbiges muss auch dann gelten, wenn die Bestellung nur verspätet erfolgt ist
"White List" der ESMA macht klar, welches Verhalten keine Angebotspflicht auslöst
Seit Jahresanfang müssen Unternehmen seelische Belastungen am Arbeitsplatz messen
Keine Sachwalterschaft nötig: Auch wenn eine psychisch Kranke das Eherecht nicht ganz versteht, kann sie allein Klage erheben
Große Verlage, die in Österreich juristische Inhalte anbieten, wachsen zurzeit nur noch im digitalen Geschäft. Obwohl berufliche Nutzer noch immer einen ausgeprägten Hang zum bedruckten Papier haben
Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit führt den Verwaltungsgerichtshof ab Jahresbeginn auf seine Kernfunktion zurück

