§ 1096 ABGB, § 364 ABGB
Bei Beurteilung des Maßes der Beeinträchtigung (hier durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrund) sind die Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB analog heranzuziehen
§§ 1295 ff ABGB, § 1 AHG
Die Republik Österreich haftet für ein Berufungsgericht, wenn diesem eine gravierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 1 VOG
Eine ausreichende "Wahrscheinlichkeit" iSd § 1 Abs 1 VOG ist erst dann gegeben, wenn erheblich mehr für als gegen das Vorliegen einer Vorsatztat spricht
§ 1295 Abs 2 ABGB
Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann dem Grundstückseigentümer die Geltendmachung seines Eigentumsrechtes durch das Schikaneverbot verwehrt sein
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 12 GehG
Die Frage der Anrechnung von Vordienstzeiten hängt von der Rechtsform des früheren Dienstgebers ab; eine allenfalls auch sondergesetzlich eingerichtete Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ist von der sie allenfalls beherrschenden Gebietskörperschaft verschieden
§ 129 Abs 10 Wr BauO
Bei einem konsenswidrigen Bauwerk bedarf das Unterbleiben eines Abbruchsauftrag eines sachlichen Grundes; ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes stellt an sich noch keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für ein Unterbleiben eines Bauauftrags dar
§ 1096 ABGB, § 364 ABGB
Bei Beurteilung des Maßes der Beeinträchtigung (hier durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrund) sind die Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB analog heranzuziehen
§ 1295 Abs 2 ABGB
Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann dem Grundstückseigentümer die Geltendmachung seines Eigentumsrechtes durch das Schikaneverbot verwehrt sein
§§ 1295 ff ABGB, § 1 AHG
Die Republik Österreich haftet für ein Berufungsgericht, wenn diesem eine gravierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 12 GehG
Die Frage der Anrechnung von Vordienstzeiten hängt von der Rechtsform des früheren Dienstgebers ab; eine allenfalls auch sondergesetzlich eingerichtete Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ist von der sie allenfalls beherrschenden Gebietskörperschaft verschieden
§ 1 VOG
Eine ausreichende "Wahrscheinlichkeit" iSd § 1 Abs 1 VOG ist erst dann gegeben, wenn erheblich mehr für als gegen das Vorliegen einer Vorsatztat spricht
§ 129 Abs 10 Wr BauO
Bei einem konsenswidrigen Bauwerk bedarf das Unterbleiben eines Abbruchsauftrag eines sachlichen Grundes; ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes stellt an sich noch keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für ein Unterbleiben eines Bauauftrags dar

