§ 69 AVG, § 52 AVG
Gutachten von Sachverständigen, die erst nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheids eingeholt wurden, sind nicht neu hervorgekommen, sondern neu entstanden und können damit auch nicht als neue Beweismittel Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sein
§ 7 AVG
Nur der Mensch, der zur Ausübung der Kompetenzen eines bestimmten Organes berufen ist, kann befangen sein; ein Befangenheitsgrund gem § 7 AVG kann sich daher weder auf eine Behörde noch auf eine Dienststelle beziehen
Bürger sollen ohne juristische Kenntnisse Bescheide der Behörden vor Richter bringen können
Steinhauser: Ins Regierungsprogramm aufnehmen, mit allen Parteien verhandeln - Brandstetter bekräftigt Wunsch nach Änderung
Art 132 B-VG, § 73 AVG, §§ 56 ff AVG
Im Mehrparteienverfahren ist ein Bescheid erlassen worden, wenn er wenigstens gegenüber einer der Parteien ordnungsgemäß erlassen wurde; dies gilt auch dann, wenn der Bescheid jener Partei nicht wirksam zugestellt wurde, die die Säumnisbeschwerde erhob
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Dezember 2013
Der neue VwGH-Präsidenten Rudolf Thienel erklärt, er wolle sich aus der Parteipolitik heraushalten
§§ 216 ff EO, § 214 EO, § 1380 ABGB, § 914 ABGB, § 1415 ABGB
Eine Vereinbarung der Parteien über die Widmung des Meistbots ist zulässig und ein Vergleich
§ 69 AVG, § 52 AVG
Gutachten von Sachverständigen, die erst nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheids eingeholt wurden, sind nicht neu hervorgekommen, sondern neu entstanden und können damit auch nicht als neue Beweismittel Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sein
Art 132 B-VG, § 73 AVG, §§ 56 ff AVG
Im Mehrparteienverfahren ist ein Bescheid erlassen worden, wenn er wenigstens gegenüber einer der Parteien ordnungsgemäß erlassen wurde; dies gilt auch dann, wenn der Bescheid jener Partei nicht wirksam zugestellt wurde, die die Säumnisbeschwerde erhob
§ 7 AVG
Nur der Mensch, der zur Ausübung der Kompetenzen eines bestimmten Organes berufen ist, kann befangen sein; ein Befangenheitsgrund gem § 7 AVG kann sich daher weder auf eine Behörde noch auf eine Dienststelle beziehen
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Dezember 2013
Bürger sollen ohne juristische Kenntnisse Bescheide der Behörden vor Richter bringen können
Der neue VwGH-Präsidenten Rudolf Thienel erklärt, er wolle sich aus der Parteipolitik heraushalten
Steinhauser: Ins Regierungsprogramm aufnehmen, mit allen Parteien verhandeln - Brandstetter bekräftigt Wunsch nach Änderung
§§ 216 ff EO, § 214 EO, § 1380 ABGB, § 914 ABGB, § 1415 ABGB
Eine Vereinbarung der Parteien über die Widmung des Meistbots ist zulässig und ein Vergleich

