42 Interventionen von Ex-Justizministerin Beatrix Karl 2013 - Experten für Ende des Weisungsrechts
Millionenauftrag. Für UVS war Ausscheiden von Bestbieter unzulässig. Für rund 600.000 € Mehrkosten kam deutsche Firma zum Zug
Art 34 ff EuGVVO, Art 43 ff EuGVVO, Art 30 ff EuUVO, §§ 80 ff E
Schlagworte: Unterhalt, Exekution, Vollstreckbarerklärung, Exequaturverfahren, Rechtsbehelf
Für nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen verbleibt auch im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens nach der EuUVO kein Raum
§ 17 ZPO, §19 ZPO, § 21 ZPO, § 1304 ABGB
Ein Regresspflichtiger, dem von einer Prozesspartei der Streit verkündet wurde, kann nicht willkürlich auf Seiten der Gegenpartei beitreten und damit im Verhältnis zur streitverkündenden Partei in einem Folgeprozess die Bindung vermeiden; in einem solchen Fall wäre der auf Seiten der ...
Brandstetter hat Weisenrat eingerichtet und will sicherstellen, dass er "selbst als Justizminister" keinen Einfluss nehmen kann
Herr und Frau Österreicher können in den kommenden Jahren mit Vereinfachungen im Steuer- und Abgabenrecht rechnen, aber auch mit neuen Belastungen. Einige Steuerzuckerl wie der Wegfall der Steuerbegünstigung von Golden Handshakes werden zudem gestrichen
§ 66 AußStrG, § 105 AußStrG
Der bereits in zweiter Instanz verneinte Mangel kann grundsätzlich keinen Revisionsrekursgrund mehr bilden, sofern eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nicht aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist
§ 133 ASVG
Die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung mit einem Arzneimittel ist zentral für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit; dieses Kriterium ist nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen
42 Interventionen von Ex-Justizministerin Beatrix Karl 2013 - Experten für Ende des Weisungsrechts
Brandstetter hat Weisenrat eingerichtet und will sicherstellen, dass er "selbst als Justizminister" keinen Einfluss nehmen kann
Millionenauftrag. Für UVS war Ausscheiden von Bestbieter unzulässig. Für rund 600.000 € Mehrkosten kam deutsche Firma zum Zug
Herr und Frau Österreicher können in den kommenden Jahren mit Vereinfachungen im Steuer- und Abgabenrecht rechnen, aber auch mit neuen Belastungen. Einige Steuerzuckerl wie der Wegfall der Steuerbegünstigung von Golden Handshakes werden zudem gestrichen
Art 34 ff EuGVVO, Art 43 ff EuGVVO, Art 30 ff EuUVO, §§ 80 ff E
Schlagworte: Unterhalt, Exekution, Vollstreckbarerklärung, Exequaturverfahren, Rechtsbehelf
Für nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen verbleibt auch im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens nach der EuUVO kein Raum
§ 66 AußStrG, § 105 AußStrG
Der bereits in zweiter Instanz verneinte Mangel kann grundsätzlich keinen Revisionsrekursgrund mehr bilden, sofern eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nicht aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist
§ 17 ZPO, §19 ZPO, § 21 ZPO, § 1304 ABGB
Ein Regresspflichtiger, dem von einer Prozesspartei der Streit verkündet wurde, kann nicht willkürlich auf Seiten der Gegenpartei beitreten und damit im Verhältnis zur streitverkündenden Partei in einem Folgeprozess die Bindung vermeiden; in einem solchen Fall wäre der auf Seiten der ...
§ 133 ASVG
Die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung mit einem Arzneimittel ist zentral für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit; dieses Kriterium ist nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen

