§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 37 AVG
Bei widersprechenden Sachverständigengutachten kann sich die Behörde für das eine oder das andere entscheiden, sie muss es nur schlüssig tun
§ 56 AVG, § 68 AVG
Der Bescheid vom 18. August 2010 wurde rechtskräftig und ist nach wie vor im Rechtsbestand, auch wenn er sich nach Aufklärung des Irrtums (Kopierfehler) als rechtswidrig erweist; die belBeh setzte sich daher mit der neuerlichen Entscheidung über die Rechtskraft des Bescheides vom 18. August 2010 ...
Ab sofort können Beamte in Ruhe bis zu drei Jahre rückwirkend Geld für Urlaub verlangen, der ohne ihr Zutun stehen blieb
Die Junge Wirtschaft verteidigt die Billig-GmbH, aus ihrer Sicht brauchen gerade Jungunternehmer die Risikobegrenzung. Die Rechtsform hat für Gründer aber auch Nachteile
§ 69 AVG
Nähere Ausführungen im Langtext
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie sieht verstärkte Transparenz im Genehmigungsverfahren vor
Erbin kann Dauerschuldverhältnis aufkündigen
Als erstes und bisher einziges Land hat Österreich das Patentgerichtsübereinkommen ratifiziert. Wo Verfahren in erster Instanz künftig geführt werden können, ist derzeit völlig unklar
§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 37 AVG
Bei widersprechenden Sachverständigengutachten kann sich die Behörde für das eine oder das andere entscheiden, sie muss es nur schlüssig tun
§ 69 AVG
Nähere Ausführungen im Langtext
§ 56 AVG, § 68 AVG
Der Bescheid vom 18. August 2010 wurde rechtskräftig und ist nach wie vor im Rechtsbestand, auch wenn er sich nach Aufklärung des Irrtums (Kopierfehler) als rechtswidrig erweist; die belBeh setzte sich daher mit der neuerlichen Entscheidung über die Rechtskraft des Bescheides vom 18. August 2010 ...
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie sieht verstärkte Transparenz im Genehmigungsverfahren vor
Ab sofort können Beamte in Ruhe bis zu drei Jahre rückwirkend Geld für Urlaub verlangen, der ohne ihr Zutun stehen blieb
Erbin kann Dauerschuldverhältnis aufkündigen
Die Junge Wirtschaft verteidigt die Billig-GmbH, aus ihrer Sicht brauchen gerade Jungunternehmer die Risikobegrenzung. Die Rechtsform hat für Gründer aber auch Nachteile
Als erstes und bisher einziges Land hat Österreich das Patentgerichtsübereinkommen ratifiziert. Wo Verfahren in erster Instanz künftig geführt werden können, ist derzeit völlig unklar

