§ 55 EheG, § 61 EheG
Ein Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG setzt die Schuldfähigkeit des Scheidungsklägers voraus
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Die Anwendung der Prozentwertmethode zur Bemessung des Unterhalts begegnet keinen Bedenken, wenn der Pflegegeld beziehende Unterhaltsberechtigte im Hinblick auf seine Pflegebedürftigkeit keinen erhöhten Unterhaltsanspruch geltend macht
§ 364 ABGB
Besteht über die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter Nachbarn eine vertragliche Regelung, ist nur diese für die Ausübung und die Grenze der beiderseitigen Rechte und Verbindlichkeiten maßgebend; allein die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen ist unzulässig
§ 14e WGG, § 19a WGG, § 6 ERVO 1994
Nach dem Wortlaut des § 14e WGG dürfen auf den Mieter nur jene Bewirtschaftungskosten überwälzt werden, die auch vor der Wohnungseigentumsbegründung anrechenbar waren; es entspricht demnach eine Verrechnung der Verwaltungskosten nach § 6 Abs 1 Z 1 lit a ERVO 1994 jenen Verwaltungskosten, die ...
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Die Einmalzahlung wurde hier nicht sozusagen als Akontozahlung auf (künftigen) laufenden Unterhalt geleistet, sondern anstelle einer Erhöhung des laufenden Unterhalts für einen gewissen Zeitraum; die Einmalzahlung ist daher nicht anzurechnen
§§ 472 ff ABGB, § 364 ABGB, § 526 ABGB
Nach stRsp entsteht bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung eine Dienstbarkeit, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung ...
§ 30 MRG, § 509 ABGB, § 2 MRG
Als wichtiger und bedeutsamer Grund, der den vereinbarten Kündigungsgrund rechtfertigen soll, wurde hier nur vereinbart, dass der Servitutsgeber in seinem Verfügungsrecht über diese Bestandobjekte in keiner Weise behindert sein soll; es soll daher die von bestehenden Bestandverträgen ...
§ 1356 ABGB
Der Gläubiger kann erst dann auf den Bürgen greifen, wenn er gegen den Hauptschuldner geklagt und vergeblich Exekution geführt hat, oder wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist
§ 55 EheG, § 61 EheG
Ein Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG setzt die Schuldfähigkeit des Scheidungsklägers voraus
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Die Einmalzahlung wurde hier nicht sozusagen als Akontozahlung auf (künftigen) laufenden Unterhalt geleistet, sondern anstelle einer Erhöhung des laufenden Unterhalts für einen gewissen Zeitraum; die Einmalzahlung ist daher nicht anzurechnen
§ 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Die Anwendung der Prozentwertmethode zur Bemessung des Unterhalts begegnet keinen Bedenken, wenn der Pflegegeld beziehende Unterhaltsberechtigte im Hinblick auf seine Pflegebedürftigkeit keinen erhöhten Unterhaltsanspruch geltend macht
§§ 472 ff ABGB, § 364 ABGB, § 526 ABGB
Nach stRsp entsteht bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung eine Dienstbarkeit, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung ...
§ 364 ABGB
Besteht über die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter Nachbarn eine vertragliche Regelung, ist nur diese für die Ausübung und die Grenze der beiderseitigen Rechte und Verbindlichkeiten maßgebend; allein die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen ist unzulässig
§ 30 MRG, § 509 ABGB, § 2 MRG
Als wichtiger und bedeutsamer Grund, der den vereinbarten Kündigungsgrund rechtfertigen soll, wurde hier nur vereinbart, dass der Servitutsgeber in seinem Verfügungsrecht über diese Bestandobjekte in keiner Weise behindert sein soll; es soll daher die von bestehenden Bestandverträgen ...
§ 14e WGG, § 19a WGG, § 6 ERVO 1994
Nach dem Wortlaut des § 14e WGG dürfen auf den Mieter nur jene Bewirtschaftungskosten überwälzt werden, die auch vor der Wohnungseigentumsbegründung anrechenbar waren; es entspricht demnach eine Verrechnung der Verwaltungskosten nach § 6 Abs 1 Z 1 lit a ERVO 1994 jenen Verwaltungskosten, die ...
§ 1356 ABGB
Der Gläubiger kann erst dann auf den Bürgen greifen, wenn er gegen den Hauptschuldner geklagt und vergeblich Exekution geführt hat, oder wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist

