§ 878 ABGB, § 920 ABGB, § 1447 ABGB
Die bloße Behauptung, der Dritte sei nicht bereit auf seine Rechte zu verzichten, genügt nicht, um die behauptete Unmöglichkeit der Leistung darzutun
§§ 1295 ff ABGB
Die Beweislast dafür, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden oder dass die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen unzumutbar war, wie auch für ein Mitverschulden des Geschädigten trifft den jeweils Verkehrssicherungspflichtigen ohne Rücksicht darauf, ob sich seine ...
§ 1313a ABGB
Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste
§ 1319a ABGB
Der bloße Umstand, dass das Wiesengrundstück abseits der gewidmeten Parkplätze - gegen den Willen der Beklagten - genutzt wird, qualifiziert es nicht als Weg nach § 1319a ABGB und löst daher auch die Wegehalterhaftung nicht aus
§ 1431 ABGB
Ob der Zuwendende seinen Irrtum verschuldet hat, ist bedeutungslos
§§ 1295 ff ABGB
Den Beklagten trifft eine nachvertragliche Sorgfaltspflicht - soweit ihm drohende Gefahren bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren -, für ein gefahrloses Verlassen des Hauses, in dem sich seine Ordination (Geschäft, Gastwirtschaft) befindet, zu sorgen
§§ 1295 ff ABGB
Weder das - iZm einer Wiesenfläche gar nicht zweckmäßige - Entfernen von Schnee und Verteilen von Streugut, noch das Absperren der Wiesenfläche ist hier vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs zu erwarten gewesen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 878 ABGB, § 920 ABGB, § 1447 ABGB
Die bloße Behauptung, der Dritte sei nicht bereit auf seine Rechte zu verzichten, genügt nicht, um die behauptete Unmöglichkeit der Leistung darzutun
§ 1431 ABGB
Ob der Zuwendende seinen Irrtum verschuldet hat, ist bedeutungslos
§§ 1295 ff ABGB
Die Beweislast dafür, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden oder dass die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen unzumutbar war, wie auch für ein Mitverschulden des Geschädigten trifft den jeweils Verkehrssicherungspflichtigen ohne Rücksicht darauf, ob sich seine ...
§§ 1295 ff ABGB
Den Beklagten trifft eine nachvertragliche Sorgfaltspflicht - soweit ihm drohende Gefahren bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren -, für ein gefahrloses Verlassen des Hauses, in dem sich seine Ordination (Geschäft, Gastwirtschaft) befindet, zu sorgen
§ 1313a ABGB
Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste
§§ 1295 ff ABGB
Weder das - iZm einer Wiesenfläche gar nicht zweckmäßige - Entfernen von Schnee und Verteilen von Streugut, noch das Absperren der Wiesenfläche ist hier vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs zu erwarten gewesen
§ 1319a ABGB
Der bloße Umstand, dass das Wiesengrundstück abseits der gewidmeten Parkplätze - gegen den Willen der Beklagten - genutzt wird, qualifiziert es nicht als Weg nach § 1319a ABGB und löst daher auch die Wegehalterhaftung nicht aus
Insolvenzverfahren der letzten Woche

