Hinsichtlich der vom Revisionswerber angestrebten „verfassungskonformen Interpretation“ des § 57 AVG, wonach die mit Mandatsbescheid verfügte vorläufige Untersagung der Berufsausübung als Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen (und das ...
Die Beklagte verwendet für ihre Homepage neben der Top-Level-Domain .cz auch die Top-Level-Domain .eu, wobei bei Aufruf Letzterer ein Weiterleiten auf Erstere erfolgt; die Homepage ist grundsätzlich in tschechischer Sprache gehalten, wobei ein einziger, den Tätigkeitsbereich der Beklagten ...
Ein früherer Rechtsanwalt kann nicht mit guten Gründen der Auffassung sein, zur Verwendung der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ (mit oder ohne Zusatz „em“) im Auftreten nach außen in rechtlicher Vertretung von Dritten und der Verfolgung von deren Interessen berechtigt zu sein
Ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen, zielgerichteten Vorgehens von Organen der Beklagten mit weiteren wechselwilligen Mitarbeitern der Klägerin erfordert keine weiteren Zurechnungskriterien
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Frage der Pflichtteilsberechtigung ist im Verlassenschaftsverfahren bei Anträgen nach den §§ 778, 804 und 812 ABGB lediglich als Vorfrage zu beurteilen; eine Rechtsgrundlage zur Feststellung der (konkreten) Pflichtteilsberechtigung besteht nicht
Wer gegenüber Behörden und anwaltlichen Parteienvertretern ohne Entlohnung als Rechtsanwalt bzw „Rechtsanwalt em“ auftritt, erspart den von ihm vertretenen Personen die Inanspruchnahme von befugten Rechtsanwälten und handelt im geschäftlichen Verkehr
Ein Unternehmen, das in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass Google auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner eigenen Produktkennzeichnung eine Bezeichnung angibt, die mit der Marke eines Dritten verwechselbar ist, ist markenrechtlich dafür ...
Hinsichtlich der vom Revisionswerber angestrebten „verfassungskonformen Interpretation“ des § 57 AVG, wonach die mit Mandatsbescheid verfügte vorläufige Untersagung der Berufsausübung als Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen (und das ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Beklagte verwendet für ihre Homepage neben der Top-Level-Domain .cz auch die Top-Level-Domain .eu, wobei bei Aufruf Letzterer ein Weiterleiten auf Erstere erfolgt; die Homepage ist grundsätzlich in tschechischer Sprache gehalten, wobei ein einziger, den Tätigkeitsbereich der Beklagten ...
Die Frage der Pflichtteilsberechtigung ist im Verlassenschaftsverfahren bei Anträgen nach den §§ 778, 804 und 812 ABGB lediglich als Vorfrage zu beurteilen; eine Rechtsgrundlage zur Feststellung der (konkreten) Pflichtteilsberechtigung besteht nicht
Ein früherer Rechtsanwalt kann nicht mit guten Gründen der Auffassung sein, zur Verwendung der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ (mit oder ohne Zusatz „em“) im Auftreten nach außen in rechtlicher Vertretung von Dritten und der Verfolgung von deren Interessen berechtigt zu sein
Wer gegenüber Behörden und anwaltlichen Parteienvertretern ohne Entlohnung als Rechtsanwalt bzw „Rechtsanwalt em“ auftritt, erspart den von ihm vertretenen Personen die Inanspruchnahme von befugten Rechtsanwälten und handelt im geschäftlichen Verkehr
Ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen, zielgerichteten Vorgehens von Organen der Beklagten mit weiteren wechselwilligen Mitarbeitern der Klägerin erfordert keine weiteren Zurechnungskriterien
Ein Unternehmen, das in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass Google auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner eigenen Produktkennzeichnung eine Bezeichnung angibt, die mit der Marke eines Dritten verwechselbar ist, ist markenrechtlich dafür ...

