Neues System umgeht die Vorratsdatenspeicherung
Angesichts der Pleiten von Konzernen wie der Alpine wird auch hierzulande über ein Konzerninsolvenzrecht diskutiert. Es geht um mehr Effizienz und Gläubigerschutz
Experte warnt: Fehlende Angaben in Werbesujets können „Irreführung“ sein
§ 4 VVG, § 10 VVG, § 117 WRG, § 1 JN, Art 94 B-VG, AußStrG
Ohne die ausdrückliche Anordnung einer sukzessiven Kompetenz, wie sie etwa in § 117 Abs 4 WRG vorgesehen ist, ist es einem Zivilgericht nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, über eine vor die Verwaltungsbehörde verwiesene Frage, wie hier ...
Das neue Korruptionsstrafrecht macht Unternehmen immer noch zu schaffen. Vor allem bei Tätigkeiten in Ländern mit anderer Rechtslage wird es verwirrend
Experten vermissen klare Maßstäbe für erlaubtes Unternehmerrisiko. OGH-Präsident Eckart Ratz wies den Vorwurf, die Judikatur sei schwer verständlich, zurück
Nach Flüchtlingshelfer-Verfahren werden im Justizministerium Zweifel am Gutheißungsparagrafen laut
§ 117 WRG, § 1 JN, Art 94 B-VG, AußStrG
Die Klärung der Frage, ob ein Fall der sukzessiven Kompetenz gem § 117 Abs 4 WRG vorliegt, hat im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen
Neues System umgeht die Vorratsdatenspeicherung
Das neue Korruptionsstrafrecht macht Unternehmen immer noch zu schaffen. Vor allem bei Tätigkeiten in Ländern mit anderer Rechtslage wird es verwirrend
Angesichts der Pleiten von Konzernen wie der Alpine wird auch hierzulande über ein Konzerninsolvenzrecht diskutiert. Es geht um mehr Effizienz und Gläubigerschutz
Experten vermissen klare Maßstäbe für erlaubtes Unternehmerrisiko. OGH-Präsident Eckart Ratz wies den Vorwurf, die Judikatur sei schwer verständlich, zurück
Experte warnt: Fehlende Angaben in Werbesujets können „Irreführung“ sein
Nach Flüchtlingshelfer-Verfahren werden im Justizministerium Zweifel am Gutheißungsparagrafen laut
§ 4 VVG, § 10 VVG, § 117 WRG, § 1 JN, Art 94 B-VG, AußStrG
Ohne die ausdrückliche Anordnung einer sukzessiven Kompetenz, wie sie etwa in § 117 Abs 4 WRG vorgesehen ist, ist es einem Zivilgericht nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, über eine vor die Verwaltungsbehörde verwiesene Frage, wie hier ...
§ 117 WRG, § 1 JN, Art 94 B-VG, AußStrG
Die Klärung der Frage, ob ein Fall der sukzessiven Kompetenz gem § 117 Abs 4 WRG vorliegt, hat im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen

