Für die Qualifikation eines Raums bei der Nutzflächenberechnung nach §17 MRG als „Loggia“ ist darauf abzustellen, dass dieser an fünf Seiten von Mauerwerk oder einer ähnlich massiven Begrenzungswand umgeben ist, wobei bei der Frage, ob eine derartige Begrenzung vorliegt, die ähnlich massiv ...
Ist der Machthaber zur Übernahme der unbeschränkten persönlichen Haftung für fremde Verbindlichkeiten, zur umfassenden Verfügung über Liegenschaften und zur unentgeltlichen Aufgabe von Rechten ermächtigt, so spricht dies dafür, dass die Gattungsvollmacht zur Veräußerung hier auch die ...
Die Regelung des § 48b BDG ist in dem Sinn zu verstehen, dass jedenfalls bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde als Teil der Dienstzeit einzuräumen ist, wobei diese - je nach den betrieblichen Erfordernissen - im Rahmen eines ...
Die Frage, ob die konkreten, im Revisionsfall vorgenommenen baulichen Maßnahmen baubewilligungspflichtig sind oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG, wobei eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nur dann vorläge, wenn diese Beurteilung in einer die ...
Für die Beurteilung einer allfälligen durch die Begründung von Wohnungseigentum eintretenden Wertminderung darf nicht der Wert der gesamten Liegenschaft im Alleineigentum herangezogen werden, sondern die Summe der Verkehrswerte der bisherigen Miteigentumsanteile
Bestand keine Unsicherheit darüber, ob der Kläger sein Gestaltungsrecht ausübt, so beginnt die Verjährung zu dem Zeitpunkt, in dem die in der Zukunft entstehenden Leistungspflichten beiderseitig festgelegt wurden
Mit der Bestimmung des § 2 Abs 1 lit g FLAG hat der Gesetzgeber - wenn auch in typisierender Weise - darauf Bedacht genommen, dass die Zeit der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes einem Kind für Zwecke der Berufsausbildung fehlt; die insgesamt zur Verfügung stehende ...
Wenn der Dolmetscher wegen Fernbleibens der zu vernehmenden Person keine Übersetzertätigkeit entfaltet, steht ihm nach § 32 iVm § 53 Abs 1 GebAG eine Entschädigung für Zeitversäumnis - somit nicht eine Gebühr für Mühewaltung gem § 54 GebAG - zu
Für die Qualifikation eines Raums bei der Nutzflächenberechnung nach §17 MRG als „Loggia“ ist darauf abzustellen, dass dieser an fünf Seiten von Mauerwerk oder einer ähnlich massiven Begrenzungswand umgeben ist, wobei bei der Frage, ob eine derartige Begrenzung vorliegt, die ähnlich massiv ...
Für die Beurteilung einer allfälligen durch die Begründung von Wohnungseigentum eintretenden Wertminderung darf nicht der Wert der gesamten Liegenschaft im Alleineigentum herangezogen werden, sondern die Summe der Verkehrswerte der bisherigen Miteigentumsanteile
Ist der Machthaber zur Übernahme der unbeschränkten persönlichen Haftung für fremde Verbindlichkeiten, zur umfassenden Verfügung über Liegenschaften und zur unentgeltlichen Aufgabe von Rechten ermächtigt, so spricht dies dafür, dass die Gattungsvollmacht zur Veräußerung hier auch die ...
Bestand keine Unsicherheit darüber, ob der Kläger sein Gestaltungsrecht ausübt, so beginnt die Verjährung zu dem Zeitpunkt, in dem die in der Zukunft entstehenden Leistungspflichten beiderseitig festgelegt wurden
Die Regelung des § 48b BDG ist in dem Sinn zu verstehen, dass jedenfalls bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde als Teil der Dienstzeit einzuräumen ist, wobei diese - je nach den betrieblichen Erfordernissen - im Rahmen eines ...
Mit der Bestimmung des § 2 Abs 1 lit g FLAG hat der Gesetzgeber - wenn auch in typisierender Weise - darauf Bedacht genommen, dass die Zeit der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes einem Kind für Zwecke der Berufsausbildung fehlt; die insgesamt zur Verfügung stehende ...
Die Frage, ob die konkreten, im Revisionsfall vorgenommenen baulichen Maßnahmen baubewilligungspflichtig sind oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG, wobei eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nur dann vorläge, wenn diese Beurteilung in einer die ...
Wenn der Dolmetscher wegen Fernbleibens der zu vernehmenden Person keine Übersetzertätigkeit entfaltet, steht ihm nach § 32 iVm § 53 Abs 1 GebAG eine Entschädigung für Zeitversäumnis - somit nicht eine Gebühr für Mühewaltung gem § 54 GebAG - zu

