§ 1072 ABGB
Wird ein Vorkaufsrecht in einem Bestandvertrag eingeräumt, wird vermutet, dass das Ende des Vorkaufsrechts mit dem Ende des Bestandrechts zusammenfällt, außer wenn dem Vertrag zu entnehmen ist, dass das Vorkaufsrecht unabhängig vom Bestandvertrag und dessen Beendigung weiter gelten soll
§ 879 ABGB
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten
§§ 1295 ff ABGB, §§ 971 ff ABGB
Eine Aufklärungspflicht des Übergebers einer Sache ist insbesonders dann anzunehmen, wenn diese Eigenschaften fehlen, die nach der Verkehrsauffassung ohne weiteres vorausgesetzt werden, deren Fehlen aber den Gebrauch der Sache gefährlich oder sonst riskant machen; dies gilt auch bei ...
§§ 1295 ff ABGB, § 881 ABGB
Der Schadenersatzanspruch des Dritten reicht nie weiter als der vertragliche Ersatzanspruch des Gläubigers
§ 1425 ABGB
Originalvertragsurkunden können im Verfahren nach § 1425 ABGB mit schuldbefreiender Wirkung hinterlegt werden
§ 879 ABGB
Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Wuchergeschäfts ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen
§§ 1295 ff ABGB
Durch das Dazwischentreten eines Dritten wird die Beurteilung des ursprünglichen Schadensereignisses als adäquat nur dann unterbrochen, wenn mit einer derartigen Handlung eines Dritten und mit dem dadurch bedingten Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung nicht zu rechnen war
§§ 1295 ff ABGB, § 272 ZPO
Die Beweislastumkehr zu Lasten des behandelnden Arztes kommt erst dann zur Anwendung, wenn vorher der geschädigte Patient den Nachweis eines Behandlungsfehlers erbracht hat
§ 1072 ABGB
Wird ein Vorkaufsrecht in einem Bestandvertrag eingeräumt, wird vermutet, dass das Ende des Vorkaufsrechts mit dem Ende des Bestandrechts zusammenfällt, außer wenn dem Vertrag zu entnehmen ist, dass das Vorkaufsrecht unabhängig vom Bestandvertrag und dessen Beendigung weiter gelten soll
§ 1425 ABGB
Originalvertragsurkunden können im Verfahren nach § 1425 ABGB mit schuldbefreiender Wirkung hinterlegt werden
§ 879 ABGB
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten
§ 879 ABGB
Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Wuchergeschäfts ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen
§§ 1295 ff ABGB, §§ 971 ff ABGB
Eine Aufklärungspflicht des Übergebers einer Sache ist insbesonders dann anzunehmen, wenn diese Eigenschaften fehlen, die nach der Verkehrsauffassung ohne weiteres vorausgesetzt werden, deren Fehlen aber den Gebrauch der Sache gefährlich oder sonst riskant machen; dies gilt auch bei ...
§§ 1295 ff ABGB
Durch das Dazwischentreten eines Dritten wird die Beurteilung des ursprünglichen Schadensereignisses als adäquat nur dann unterbrochen, wenn mit einer derartigen Handlung eines Dritten und mit dem dadurch bedingten Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung nicht zu rechnen war
§§ 1295 ff ABGB, § 881 ABGB
Der Schadenersatzanspruch des Dritten reicht nie weiter als der vertragliche Ersatzanspruch des Gläubigers
§§ 1295 ff ABGB, § 272 ZPO
Die Beweislastumkehr zu Lasten des behandelnden Arztes kommt erst dann zur Anwendung, wenn vorher der geschädigte Patient den Nachweis eines Behandlungsfehlers erbracht hat

